Pressemitteilung 01 vom 29.01.26
Antrag auf Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von rund 35 Millionen Euro gegen den ehemaligen Gouverneur der Zentralbank des Libanon u.a.
Als Mitglied einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe, der auch Ermittlungsbehörden aus Frankreich und Luxemburg angehören, führt die Staatsanwaltschaft München I zusammen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) seit Mitte des Jahres 2021 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen den ehemaligen Gouverneur der libanesischen Zentralbank Banque du Liban sowie vier weitere Beschuldigte. Im Rahmen dieses Verfahrens, in dem sehr umfangreiche Ermittlungen u.a. in der Republik Libanon getätigt wurden, hat die Staatsanwaltschaft München I hochwertige Gewerbeimmobilien in München und Hamburg sowie Gesellschaftsanteile an einer Immobiliengesellschaft in Düsseldorf im Gesamtwert von etwa 35 Millionen Euro beschlagnahmt.
Die Staatsanwaltschaft München I hat im Januar 2026 beim Landgericht München I die Einziehung der beschlagnahmten Immobilien und Gesellschaftsanteile beantragt. Für dieses sogenannte selbständige Einziehungsverfahren wird voraussichtlich die 7. Strafkammer des Landgerichts München I zuständig sein. Das Ermittlungsverfahren wurde hinsichtlich aller Beschuldigter vorläufig eingestellt, da wegen deren unbekannten Aufenthalts die Durchführung des Hauptverfahrens derzeit nicht möglich ist.
Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Antragsschrift von folgendem, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalt, aus:
Vom 01.08.1993 bis zum 31.07.2023 war der Beschuldigte S. Gouverneur der libanesischen Zentralbank. Im Zeitraum von April 2004 bis März 2015 soll er in seiner Funktion als Gouverneur der libanesischen Zentralbank - gemeinschaftlich handelnd mit seinem Bruder, dem weiteren Beschuldigten R.S. - Geldbeträge in einer Gesamthöhe von über 330 Millionen US-Dollar zum Nachteil der libanesischen Zentralbank und damit zulasten des libanesischen Staates veruntreut haben, um sich selbst illegal zu bereichern. Die veruntreuten Gelder stammten aus Finanzgeschäften zwischen der libanesischen Zentralbank und libanesischen Geschäftsbanken.
Die Gelder wurden in der Folge unter anderem über eine Briefkastengesellschaft mit Sitz auf den British Virgin Islands, für die einzig der Beschuldigte R.S. handelte, über Konten in der Schweiz, dem Libanon und Deutschland gewaschen und unter Mitwirkung dreier weiterer Beschuldigter innerhalb Europas – unter anderem in Deutschland – in Immobilien und Gesellschafteile investiert.
Bei den Investitionsobjekten in Deutschland handelt es sich um zwei Immobilien in München, eine Immobilie in Hamburg sowie um Gesellschaftsanteile an einer Immobiliengesellschaft in Düsseldorf, welche sämtlich aufgrund von Beschlagnahmebeschlüssen des Amtsgerichts München durch die Staatsanwaltschaft München I gesichert wurden und nun aufgrund der Antragsschrift im Wege des selbstständigen Einziehungsverfahrens eingezogen werden sollen.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung der Hauptverhandlung wird die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I entscheiden. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.
Allgemeiner Hinweis zum Zeitraum zwischen dem Datum der Erhebung der Antragsschrift und der Veröffentlichung der Pressemitteilung: Entsprechend den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Nr. 23 Abs. 2 RiStBV) zur Anklageerhebung darf die Antragsschrift der Presse erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Antragsschrift einem Betroffenen bzw. dessen Verteidigung nachweislich zugegangen ist.
gez.Grotz
Staatsanwältin als Gruppenleiterin
Pressesprecherin