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Staatsanwaltschaft Traunstein

Pressemitteilung 4 vom 11.07.17

Großbrand am 23. Mai 2015 in Schneizlreuth

   

Der Leitende Oberstaatsanwalt
in Traunstein

Pressemitteilung vom 11.07.2017


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Großbrand am 23. Mai 2015 in Schneizlreuth


Traunstein/ Laufen. Das Amtsgericht Laufen hat einen früheren Bürgermeister der Gemeinde Schneizlreuth auf Grund des Brandes im sogenannten „Pfarrbauernhof“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.


Nachdem sich im Rahmen des Strafprozesses gegen den Betreiber einer Veranstaltungsagentur Anfang 2016 Hinweise auf Straftaten eines früheren Bürgermeisters der Gemeinde Schneizlreuth ergeben haben, erhob die Staatsanwaltschaft Traunstein nach Durchführung der erforderlichen Ermittlungen im Dezember 2016 Anklage zum Landgericht Traunstein.

In der Folgezeit hat das Landgericht Traunstein das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Laufen – Schöffengericht – eröffnet, da es die dortige Zuständigkeit für gegeben erachtete.

Nunmehr verurteilte das Amtsgericht Laufen am 14.06.2017 den früheren Bürgermeister wegen sechs Fällen der fahrlässigen Tötung und 18 Fällen der fahrlässigen Körperverletzung im Strafbefehlswege zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Als Bewährungsauflage wurde ihm auferlegt einen vierstelligen Geldbetrag an die Staatskasse zu bezahlen. Das Verfahren ist zwischenzeitlich rechtskräftig abgeschlossen. Hinsichtlich des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage wurde das Verfahren eingestellt.

gez.
Prof. Dr. Kroiß