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Staatsanwaltschaft Traunstein

Pressemitteilung 1 vom 26.02.2020

Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Jagd- und Tierschutzrecht im Nationalpark Berchtesgaden

Der Leitende Oberstaatsanwalt
in Traunstein

Pressemitteilung vom 26.02.2020

Kontaktdaten für Presseanfragen:
OStA Pfeifer oder OStA Ziegler
Email: pressestelle@sta-ts.bayern.de

Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Jagd- und Tierschutzrecht im Nationalpark Berchtesgaden

Traunstein. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat zwischenzeitlich zwei Ermittlungsverfahren wegen der vermeintlich rechtswidrigen Erlegung von Rot- und Gamswild mangels Tatnachweis eingestellt.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Strafanzeige des Vereins Wildes Bayern e.V. vom 29.05.2018. In dieser wurde die Auffindung von acht toten Rotwildkälbern im April 2019 beschrieben und der Schluss gezogen, dass der Tod der Kälber nur durch die jagdrechtswidrige Erlegung des Muttertiers zu erklären sei. In einer sich anschließenden Vernehmung von Dr. Christine Miller, 2. Vorstand des Wildes Bayern e.V., berichtete sie von einem weiteren Fall, in dem ein Rotwildmuttertier im Dezember 2018 ohne Kalb abgeschossen worden sein soll und auch von Auffälligkeiten bei der Gamswildbejagung. Insbesondere soll im Juni 2018 eine Gamsgeis während der Schonzeit erlegt und anschließend als Gamsbock deklariert worden sein.

Es wurden umfangreiche Ermittlungen zur Überprüfung der Jagdpraxis im Nationalpark Berchtesgaden geführt. In diesem Zusammenhang wurden Zeugen vernommen sowie Wildeingangsbücher und Abschusslisten ausgewertet. Letztlich konnte in keinem Bereich der Tatnachweis für eine Straftat mit der hohen im Strafrecht erforderlichen Sicherheit geführt werden.

Hinsichtlich der Bejagung des Rotwilds konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Muttertier der verendeten Rotwildkälber oder einzelner von ihnen, erlegt wurde. Zwar wurde im 18. Dezember 2018 ein Muttertier ohne Kalb erlegt, es konnte jedoch nicht geklärt werden, ob dieses im Abschusszeitpunkt noch führend war. Zum einen wurde nur Tage zuvor im Dezember 2018 ein Kalb ohne Muttertier erlegt, zum anderen war aufgrund des großen zeitlichen Abstands zum Auffinden der verendeten Kälber im April 2019 ein Zusammenhang zu diesen nicht sicher herzustellen. Bezüglich einer weiteren Jagd am 21. Dezember 2018 konnte nicht bewiesen werden, dass ein Muttertier ohne Kalb geschossen wurde.

Auch die Erlegung einer Gamsgeis während der Schonzeit im Juni 2018 kann aufgrund der sich widersprechenden Angaben der Zeugen und des Jägers nicht sicher geführt werden. Dieser ließ sich dahin ein, dass es sich bei dem erlegten Tier entsprechend der schriftlichen Erfassung um einen Gamsbock gehandelt hat. Eine weitere Aufklärung des Sachverhalts war nicht möglich. Insbesondere stand das erlegte Tier nicht für eine Untersuchung zur Verfügung.

Soweit gesondert Anzeige gegen den Leiter des Nationalparks Berchtesgadener Land erstattet wurde, dauern die Ermittlungen noch an.