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Staatsanwaltschaft Traunstein

Pressemitteilung 3 vom 02.04.2020

Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Volksverhetzung und Strafvereitelung im Amt

Der Leitende Oberstaatsanwalt  in Traunstein

Pressemitteilung vom 02.04.2020


Kontaktdaten für Presseanfragen:

OStA Pfeifer oder OStA Ziegler

Email: pressestelle@sta-ts.bayern.de


Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Volksverhetzung und Strafvereitelung im Amt


Traunstein. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nun die Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte abgeschlossen. In einem Fall wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt, im anderen Fall Anklage zum Schöffengericht erhoben.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Verbreitung einer volksverhetzenden Nachricht in einer Chatgruppe, der mehrere Beamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd angehörten.

Nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat ein Beamter eine Nachricht mit volksverhetzendem Inhalt am 24.02.2018 an einen anderen Beamten gesandt mit der Aufforderung, die Nachricht zu teilen. Der empfangende Beamte hat diese Nachricht an die Mitglieder der Chatgruppe weitergesandt. In dieser Nachricht wurden die in Deutschland lebenden Muslime pauschal herabgewürdigt und beschimpft, sowie deren Recht bestritten, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben.

Die Staatsanwaltschaft legt dem ersten Beamten daher Volksverhetzung zur Last und hat beim Amtsgericht Rosenheim gegen ihn die Verhängung einer Geldstrafe im Strafbefehlsweg beantragt. Das Amtsgericht Rosenheim hat diesen inzwischen erlassen. Hinsichtlich eines weiteren Beamten wurde bereits eine Geldauflage verhängt. Bei den übrigen Mitgliedern der Chatgruppe ergaben sich keine Anhaltspunkte für Verbreitungshandlungen und damit kein strafrechtlich relevanter Verdacht.

Ein anderer Polizeibeamter war in der Folge mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Verbreitungshandlungen betraut. Bezüglich dieses Beamten haben die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen den Verdacht bestätigt, dass er pflichtwidrig gegen den die volksverhetzende Nachricht verbreitenden Beamten kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat und sich damit der Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht hat. Aus der Auswertung eines sichergestellten Mobiltelefons ergab sich der eindeutige Hinweis auf den Versender der Nachricht. Dies teilte der Beamte aber nicht entsprechend seiner Pflicht der Staatsanwaltschaft mit, sondern deklarierte den tatsächlichen Verbreiter der Nachricht bewusst fälschlich als straflosen Empfänger. Darüber hinaus wurde in seinem Büro eine offen sichtbare Collage mit verbotenen Kennzeichen der NSDAP aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft hat im Februar 2020 Anklage zum Amtsgericht Traunstein wegen Strafvereitelung im Amt und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhoben. Über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung ist vom Gericht noch nicht entschieden, auch ein möglicher Hauptverhandlungstermin ist noch nicht bekannt.

Zu dienst- und disziplinarrechtlichen Folgen für die beteiligten Beamten kann die Staatsanwaltschaft keine Auskunft geben. Dafür ist das Polizeipräsidium Oberbayern-Süd zuständig.