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Staatsanwaltschaft Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 37 vom 11.10.2022

Nach Sexualdelikt in Cocktailbar - Tatverdächtiger identifiziert - Widerruf der Öffentlichkeitsfahndung

Presseerklärung vom 11.10.2022

WÜRZBURG / INNENSTADT. Nach dem sexuellen Übergriff auf eine Frau in der Herrentoilette einer Cocktailbar konnte der gesuchte Tatverdächtige dank eines Zeugenhinweises identifiziert werden. Gegen dann Mann wurde inzwischen Haftbefehl erlassen. Die Öffentlichkeitsfahndung vom 27. September 2022 wird hiermit widerrufen.

 

Wie bereits vom Polizeipräsidium Unterfranken berichtet, war die Geschädigte zu Gast in einer Cocktailbar in der Theaterstraße, als sie in der Nacht zum 05. August 2022 von einem Mann mit auf die Herrentoilette gezogen wurde. Nach vorliegenden Ermittlungserkenntnissen soll er dort gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Die Frau verließ den Club nach der Tat und vertraute sich ihrer Freundin an. Als der Fall polizeibekannt wurde, war der Täter bereits in unbekannte Richtung geflüchtet.

 

Am 27. September 2022 veröffentlichte das Polizeipräsidium Unterfranken Bilder der Überwachungskamera, die den Tatverdächtigen aufgezeichnet hatte. Die Öffentlichkeitsfahndung führte rasch zum Erfolg und es meldete sich ein Zeuge, der den Mann wiedererkannt hatte. Es handelt sich um einen 33-Jährigen mit Wohnanschrift im Landkreis Schwäbisch-Hall (Baden-Württemberg).

 

Aufgrund der kriminalpolizeilichen Ermittlungserkenntnisse erwirkte die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den Tatverdächtigen einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Vergewaltigung. Am Dienstag wurde der Mann in Baden Württemberg von Kripobeamten verhaftet. Er wird im Laufe des Mittwochs dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen wird. Die noch andauernden Ermittlungen in dem Fall werden von der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Würzburg durchgeführt.

 

Die Öffentlichkeitsfahndung vom 27. September 2022 wird hiermit widerrufen. Da der Zweck der Maßnahme mit der Identifizierung des Beschuldigten weggefallen ist, wird darum gebeten, ab sofort von der Verwendung der Fahndungsfotos abzusehen.