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Staatsanwaltschaft Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 4 vom 11.02.2022

Schneller Ermittlungserfolg für EKO „Smart“ - Tatverdächtiger vorläufig festgenommen

Presseerklärung vom 11.02.2022

KITZINGEN. Nach der Brandstiftung an einem Pkw vor einer Parteigeschäftsstelle in Kitzingen in der vergangenen Woche führten die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft schnell zum erhofften Erfolg. Am Freitagvormittag konnte ein 27-jähriger Tatverdächtiger vorläufig festgenommen werden. Er wird noch am Samstag am Amtsgericht vorgeführt.

 

Wie bereits berichtet, war der Pkw in der Oberen Neuen Gasse geparkt und am Freitagmorgen (04. Februar) in Flammen aufgegangen. Der Verdacht einer vorsätzlichen Brandstiftung hatte sich im Laufe der Woche erhärtet, nachdem die Brandursachenermittler der Kripo Würzburg zusammen mit den Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes an dem Fahrzeugwrack Überreste eines Brandbeschleunigers zweifelsfrei nachweisen konnten.

Im Zuge der intensiven Ermittlungen der EKO „Smart“, welche stets in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg geführt worden sind, ergaben sich innerhalb kürzester Zeit Hinweise auf einen 27-jährigen Tatverdächtigen aus dem Raum Kitzingen.

 

Der 27-Jährige konnte am Freitagvormittag an seiner Wohnadresse vorläufig festgenommen werden. Im Rahmen der Durchsuchung konnten auch verschiedene Beweismittel sichergestellt werden, welche mit der Tat in Verbindung zu bringen sind. In seiner Vernehmung räumte der Tatverdächtige schließlich ein, den Pkw vorsätzlich und aus einer politischen Motivation heraus in Brand gesetzt zu haben.

Der Mann verbringt die Nacht in der Haftzelle der Würzburg Polizei und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf Grund des dringenden Tatverdachts der besonders schweren Brandstiftung am Samstag am Amtsgericht vorgeführt.


Nachtrag vom 12.02.2022:

Der 27-jährige Tatverdächtige wurde auf Antrag er Staatsanwaltschaft Würzburg am heutigen Samstag am Amtsgericht vorgeführt. Der Ermittlungsrichter erließ auf Grund des dringenden Tatverdachts der besonders schweren Brandstiftung einen Untersuchungshaftbefehl. Dieser wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.