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Staatsanwaltschaft Würzburg

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Pressemitteilung 47 vom 31.10.2023

Ermittlungsverfahren gegen 22-jährigen Landtagsabgeordneten: Ermittlungsrichter setzt Untersuchungshaftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug

Presseerklärung vom 31.10.2023

WÜRZBURG. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Würzburg ermitteln seit mehreren Wochen gegen den 22-jährigen Landtagsabgeordneten Daniel H. und weitere Personen wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Im Mittelpunkt des Ermittlungsverfahrens stehen dabei Vorkommnisse im Verbindungshaus einer Würzburger Studentenverbindung, der der Beschuldigte angehört.

Nach einer am 14.09.2023 durchgeführten Durchsuchung des Verbindungshauses hat sich der Verdacht gegen den Beschuldigten und weitere Mitglieder der Verbindung erhärtet. So wurde unter anderem ein im Verbindungshaus ausliegendes Gästebuch beschlagnahmt, in dem ein Eintrag mit dem Ausspruch „Sieg Heil“ mit dem Namenszug des Beschuldigten H. unterzeichnet wurde. In dem von ihm bewohnten Zimmer wurde zudem an prominenter Stelle der Ausdruck eines mit einer sogenannten Doppelsigrune versehenen SS-Befehls des Reichsführers SS Heinrich Himmler vom 28.10.1939 aufgefunden. In sonstigen Räumen des Verbindungshauses fanden sich verschiedene NS-Devotionalien und antisemitische Schriften. Die Auswertung zahlreicher sichergestellter Datenträger und Mobiltelefone dauert derzeit noch an. Aufgefunden wurden bei der Durchsuchung des Verbindungshauses auch mehrere Schlagringe, eine Machete, Schlagstöcke, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe.

Da im weiteren Verlauf der Ermittlungen der dringende Verdacht entstand, dass durch den Beschuldigten H. und andere Mitglieder der Verbindung ein Mitbeschuldigter massiv eingeschüchtert wurde, erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg in der vergangenen Woche ein Haftbefehl gegen den 22-Jährigen zunächst wegen Verdunkelungsgefahr. Dieser konnte, nachdem sich der Beschuldigte über das Wochenende verborgen gehalten hat, am Montagmorgen im Raum Stuttgart vollstreckt werden.

Der Beschuldigte wurde am Montagnachmittag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vorgeführt. Der Haftbefehl wurde nach einer Anhörung des Beschuldigten vom Richter in vollem Umfang aufrechterhalten. Gleichzeitig wurde der Haftbefehl durch das Amtsgericht Würzburg um den weiteren Haftgrund der Fluchtgefahr ergänzt, da sich der Beschuldigte seiner Festnahme entzogen hatte. Damit besteht weiterhin gegen den Beschuldigten ein dringender Tatverdacht. Auch liegen weiterhin sowohl Flucht- als auch Verdunkelungsgefahr vor. Allerdings wurde der Haftbefehl vom Amtsgericht Würzburg gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt: Der Beschuldigte muss sich wöchentlich bei der Polizei melden, er darf die Räumlichkeiten der Verbindung nicht betreten und keinen Kontakt zu Mitbeschuldigten und Mitgliedern der Burschenschaft aufnehmen. Die Einhaltung dieser Auflagen wird von Staatsanwaltschaft und Polizei engmaschig überwacht werden. Bei Verstößen gegen diese Auflagen kann der Haftbefehl unverzüglich wieder in Vollzug gesetzt werden.

Die Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Würzburg dauern an. Weitere Auskünfte können deshalb, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, derzeit nicht erteilt werden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Zusatz vom 05.01.2024: Es wird klarstellend auf Folgendes hingewiesen: Der Namenszug des Beschuldigten H. befand sich nicht unter dem Ausspruch „Sieg Heil“, sondern oberhalb dieses Ausspruchs.

Zusatz vom 24.01.2024: Der Haftbefehl wurde auf Beschwerde des Beschuldigten H. durch Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 23.01.2024 aufgehoben. Es wird auf die Pressemitteilung des Landgerichts Würzburg vom 23.01.2024 Bezug genommen: Landgericht Würzburg - Aktuelle Pressemitteilungen - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)