Menü

Staatsanwaltschaft Würzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 57 vom 14.12.2023

Räuberische Erpressung in Spielhalle - 24-Jähriger noch auf der Flucht festgenommen

Presseerklärung vom 14.12.2023

WÜRZBURG / ZELLERAU. Am Dienstagabend ist ein zunächst unbekannter Täter nach einem Überfall auf eine Spielhalle vom Tatort geflüchtet. Die Polizei konnte diesen jedoch schnell festnehmen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde der Mann dem Ermittlungsrichter vorgeführt und befindet sich inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt.

Der Täter ging am Dienstagabend gegen 22:30 Uhr in eine Spielhalle in der Benzstraße und forderte unter Vorhalt eines Messers Bargeld von einem Mitarbeiter. Unmittelbar danach griff er selbst über den Tresen und nahm sich Münzgeld. Ein ebenfalls anwesender 41-jähriger Gast versuchte den Täter zu stoppen. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Tatverdächtige seine Beute fallen ließ und der Gast eine oberflächliche Schnittverletzung erlitt. Er musste ärztlich behandelt werden.

Im Anschluss flüchtete der Täter ohne Beute mit einem E-Scooter. Unmittelbar nach Eingang der ersten Mitteilung bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken begaben sich eine Vielzahl an Streifen verschiedener Dienststellen vor Ort.

Im Rahmen der eingeleiteten Fahndung konnte ein 24-jähriger Tatverdächtiger im Stadtgebiet Würzburg in einem Linienbus festgenommen werden. Neben dem oben genannten Messer konnte auch eine geringe Menge Marihuana bei ihm aufgefunden und sichergestellt werden. Zudem wurde festgestellt, dass er mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Den E-Scooter hatte der Mann auf seiner Flucht in einem Gebüsch abgelegt. Die weiteren Ermittlungen hat noch vor Ort die Kriminalpolizei Würzburg übernommen.

Der 24-Jährige verbrachte die Nacht in einer Haftzelle der Polizei und wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg am Mittwochnachmittag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser ordnete auf Grund des dringenden Tatverdachts der räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz die Untersuchungshaft gegen den Mann an. Er befindet sich mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt.