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Amtsgericht Augsburg

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Portal > Gerichte > AG > Augsburg > Presse > Archiv > 2009 - Letzte Änderung: 21.08.2009


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6. - Seiteninhalt

21. August 2009 - Pressemitteilung 14/09

Personalnachrichten und Änderungen aufgrund Inkrafttretens des FamFG zum 1. September 2009

Neue Richterin am Amtsgericht - Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 - Auflösung des Vormundschaftsgerichts



Sehr geehrte Damen und Herren,

für Fragen rund um das Amtsgericht, soweit nicht die Fachverfahren betroffen sind, stehe ich Ihnen als neuer Ansprechpartner zur Verfügung.

Nachdem Herr Richter am Amtsgericht Eberhard Nußrainer in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurde, er war rund 30 Jahre beim Amtsgericht Augsburg tätig, ist neu am Amtsgericht Frau Richterin Vera Hörauf (27), die aber vorläufig die Strafabteilung verstärkt. Sie hat dort ein neugeschaffenes Referat übernommen. Das Referat des Richters Nußrainer bleibt für eine gewisse Zeit unbesetzt.

Ab dem 1. September gilt in Deutschland das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz auch Familienverfahrensgesetz (FamFG), es ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen. Das FamFG wird insbesondere das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) und Teile der Zivilprozessordnung (ZPO) ersetzen, soweit diese familienrechtliche Verfahren (wie Unterhalt oder Adoptionsangelegenheiten) regelten.

Ab dem 1. September wird auch das bisherige Vormundschaftsgericht aufgelöst. Seine Zuständigkeiten werden auf das Familiengericht und das neu zu schaffende Betreuungsgericht verteilt. Letzteres wird für Betreuungsverfahren, Unterbringungsverfahren und sonstige Freiheitsentziehungsmaßnahmen bei Erwachsenen zuständig sein. Damit wird auch im Namen vollzogen, was durch die Abschaffung der Vormundschaft bei Erwachsenen längst geltendes Recht ist.

Die Zuständigkeit des Familiengerichts wird erweitert, es ist künftig auch für alle Streitfälle zwischen miteinander verheirateten oder ehemals verheirateten Personen zuständig, für die bisher die Zivilgerichte an den Land- und Amtsgerichten zuständig waren.

Zudem wird das Rechtsmittelsystem neu strukturiert. Den Beteiligten wird durch die Rechtsbeschwerde erstmals in bestimmten Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Zugang zum Bundesgerichtshof eröffnet.

Dr. Frank
Vizepräsident des Amtsgerichts