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Amtsgericht Ansbach

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Portal > Gerichte > AG > Ansbach > Verfahren > Beratungshilfe - Letzte Änderung: 14.11.2011


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Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Insolvenzverfahren | Landwirtschaftsverfahren | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Registersachen | Strafverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsversteigerung | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Beratungshilfe

Ein Rechtsuchender, der für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens oder im Schlichtungsverfahren nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz Hilfe durch rechtskundige Beratung bedarf, erhält auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe.

Rechtsberatung ist grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte bzw. Personen möglich, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde.

Gerichte führen keine Rechtsberatung durch.

Zur Stellung eines Antrags auf Gewährung von Beratungshilfe kann sich der Rechtssuchende an das für seinen Wohnort zuständige Amtsgericht wenden. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden.

Entsprechende Antragsformulare können Sie sich herunterladen, siehe unten:
"Antrag Beratungshilfe"

Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Amtsgericht.

Hat sich der Rechtssuchende vor Antragstellung bereits von einem Anwalt seiner Wahl beraten lassen, kann der Antrag auf Beratungshilfe nachträglich gestellt werden, in diesem Fall allerdings nur von dem Rechtsanwalt.


Wichtig:

Beratungshilfe ist nur bei einem konkreten rechtlichen (nicht finanziellen) Problem und auch nur nach entsprechender Eigeninitiative möglich. Diese ist nachzuweisen.

Bitte beachten Sie:

Beratungshilfe kann nicht gewährt werden, wenn andere Möglichkeiten zur Hilfe zur Verfügung stehen, wie beispielsweise in Fragen zum Kindesunterhalt oder zur elterlichen Sorge.

Benötigte Unterlagen, ohne die Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann und die dem Gericht bei Antragstellung vorgelegt werden müssen:

  1. Personalausweis, Reisepass oder entsprechende ausländische Dokumente
  2. Vollmacht, wenn für eine andere volljährige Person oder den Ehegatten Beratungshilfe beantragt wird
  3. Unterlagen zum rechtlichen Problem (Bescheide von Behörden, Schriftwechsel, Verträge, Rechnungen, Urteile, Beschlüsse o.ä.)
  4. Unterlagen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen:

Erreichbarkeit

Bitte beachten Sie:
Zwischen 9.00 und 11.00 Uhr ist die Beratungshilfeabteilung wegen des regelmäßigen Parteiverkehrs telefonisch nicht erreichbar.

Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr

Weitere Informationen und Hinweise

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