Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von
- Geld
- Wertpapieren und sonstigen Urkunden
- Kostbarkeiten
Die Hinterlegung ist insbesondere statthaft
- als Sicherheitsleistung in gerichtlichen Zivil-, Zwangsversteigerungs- und Strafverfahren
- bei Geboten in Zwangsversteigerungsverfahren zur Abwendung der Verzinsungspflicht
- bei Ungewissheit über den Gläubiger einer Forderung
- bei Uneinigkeit mehrerer Berechtigter über die Aufteilung eines Anspruchs
- bei Annahmeverzug des Gläubigers
Die Rückgabe des Hinterlegten erfolgt auf Antrag
- bei Freigabeerklärung aller Personen, die als Empfangsberechtigte in Betracht kommen, oder
- bei Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung
Erreichbarkeit
- Amtsgericht Ansbach
Hinterlegungsstelle - Promenade 8
- 91522 Ansbach (Hausanschrift)
- Telefon: 0981 / 58-470, -417 oder -414
- Telefax: 0981 / 58-481
Es gelten die allgemeinen Sprechzeiten [intern] des Amtsgerichts Ansbach.
