Zwangsvollstreckung
Beim Amtsgericht wird die Vollstreckung in Forderungen (Lohnpfändung, Kontopfändung u.s.w.) bearbeitet.
Für die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen sind die Gerichtsvollzieher zuständig.
(Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen s. "Abgegebene Verfahren")
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Formulare
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Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen (Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz)
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Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher (Stand 01.02.2012)
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Broschüre zur Restschuldbefreiung (Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz)
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Telefonliste der Serviceeinheiten für Forderungspfändungen
Familienname des Schuldners:
- A - G: 09131 / 782 - 421
- H - M: 09131 / 782 - 419
- N - Z: 09131 / 782 - 422
