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Zentrales Vollstreckungsgericht

Zentrales Vollstreckungsgericht

Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für den Freistaat Bayern.

Wo und wie die Registrierung zur Einlieferung und Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis und die Vermögensauskünfte erfolgt, entnehmen sie bitte dem Wegweiser.

Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis können weder telefonisch noch schriftlich erteilt werden.
Diese erhalten Sie ausschließlich über eine Registrierung unter www.vollstreckungsportal.de.

Anke Schattner Direktorin des Amtsgerichts Telefon: 09281 / 600-900 E-Mail: poststelle.zenvg@ag-ho.bayern.de

Auf einen Blick

Aktuelle Warnmeldungen:

Hinweis zu Betrugsversuchen mit gefälschten Zahlungsaufforderungen

Das Amtsgericht Hof warnt vor betrügerischen Schreiben, in denen angebliche Gerichtsvollzieher zu Zahlungen auffordern.

Im Rahmen der Betrugsmasche werden potenzielle Betrugsopfer durch ein täuschend echt anmutendes Schreiben dazu aufgefordert, Zahlung an einen Gerichtsvollzieher zu leisten. In den Schreiben wird der Briefkopf von tatsächlich existierenden Gerichtsvollziehern verwendet. Es wird behauptet, dass der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung einer Forderung beauftragt worden sei. Ferner wird ein angeblich offener Zahlbetrag angegeben. Die angeschriebenen Personen werden aufgefordert, Zahlung auf ein Konto des angeblichen Gerichtsvollziehers zu leisten, um weitere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung abzuwenden.

Die betrügerischen Schreiben sind von echten Schreiben eines Gerichtsvollziehers auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden. Wie können Sie also trotzdem prüfen, ob es sich um ein echtes oder gefälschtes Schreiben eines Gerichtsvollziehers handelt?

➢ In den gefälschten Schreiben wird häufig angeboten, dass die angeschriebene Person über WhatsApp mit dem angeblichen Gerichtsvollzieher in Kontakt treten kann. Hiesige Gerichtsvollzieher nutzen WhatsApp oder andere Messengerdienste nicht zur Kommunikation mit Ihnen.

➢ Ein Gerichtsvollzieher wird Sie immer darüber informieren, in wessen Auftrag er tätig ist. Außerdem wird er Ihnen benennen, aufgrund welchen Vollstreckungstitels er gegen Sie vollstreckt. Kennen Sie weder den angeblichen Gläubiger noch den in einem Schreiben genannten Vollstreckungstitel sollten Sie wachsam sein.

➢ Die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des jeweiligen Schuldners. Ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Hof wird außerhalb des Stadtgebiets Hof und des Landkreises Hof in aller Regel nicht zuständig sein. Wer für Ihren Wohnsitz zuständig ist, können Sie über die Online-Adressdatenbank "Gerichtsvollzieher in Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz prüfen.

➢ Gleichen Sie die auf dem Schreiben angegebenen Kontaktdaten und Öffnungszeiten des angeblichen Gerichtsvollziehers mit den Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Gerichtsvollziehers in der Online-Adressdatenbank "Gerichtsvollzieher in Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ab.

➢ Spätestens bei Ausführung der Überweisung an den vermeintlichen Gerichtsvollzieher müsste ein Warnhinweis Ihrer Bank erscheinen, dass der Name des Geldempfängers vom Namen des Kontoinhabers abweicht.

HINWEIS zu betrügerischen Phishing-Mails:

Aktuell möchten wir Sie dringend vor betrügerischen Phishing-Mails warnen, die im Namen der Justiz versendet werden. Diese E-Mails versuchen oft, persönliche Daten, Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen zu erlangen, indem sie sich als vertrauenswürdige Stellen ausgeben.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten E-Mails, die Sie zur Eingabe persönlicher Daten auffordern.

Überprüfen Sie die Absenderadresse genau, um sicherzustellen, dass die E-Mail wirklich von uns stammt.

Klicken Sie keine verdächtigen Links oder Anhänge in solchen E-Mails.

Zeugenladungen werden niemals per E-Mail versendet, sondern immer auf dem Postweg. Seien Sie vorsichtig bei E-Mails, die angebliche Zeugenladungen enthalten.

Bei Unsicherheiten können Sie uns jederzeit telefonisch kontaktieren, um die Echtheit zu klären.

Wir schützen Ihre Daten und bitten Sie, wachsam zu bleiben.

HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.

Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.

Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.

Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.

Hinweis zu betrügerischen SMS:

Aktuell werden SMS angeblich im Namen eines Gerichts mit einer Rückrufaufforderung versandt. Sollten Sie eine solche SMS erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Es werden von keiner Justizbehörde SMS versandt.