Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
Gerichtsvollzieherverteilerstelle - Flaschenhofstraße 35
- 90402 Nürnberg (Hausanschrift)
- Telefon: 0911-321 01
- Telefax: 0911-321 1170
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständigkeiten und Aufgaben
Beim Amtsgericht Nürnberg sind zurzeit 45 Gerichtsvollzieher beschäftigt. Jeder dieser Gerichtsvollzieher ist für einen eigenen Bezirk im Stadtgebiet von Nürnberg zuständig. Die Zuständigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung richtet sich hierbei grundsätzlich nach dem Wohnort des Schuldners.
Der Gerichtsvollzieher ist u.a. zuständig
- für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung einschließlich hierbei vorzunehmender Verhaftungen
- für die Versteigerung von beweglichem Vermögen
- für die Räumung von Wohnraum und Gewerberäumen
- für die Wegnahme von Sachen und Personen
- für die Beseitigung von Widerstand
- im Rahmen des Verfahrens nach dem Gewaltschutzgesetz
- für bestimmte Aufgaben im Zustellwesen
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
Der Gerichtsvollzieher wird nur auf Grund eines entsprechenden Auftrages des Gläubigers tätig. Das Auftragsschreiben mit den Vollstreckungsunterlagen ist der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die sich im Amtsgerichtsgebäude befindet, zuzuleiten.
Die Übermittlung an den zuständigen Gerichtsvollzieher erfolgt dann von dort aus.
Bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle kann der jeweils zuständige Gerichtsvollzieher (Name, Anschrift, Telefonnummer und Sprechzeiten) erfragt werden.
Aufträge können auch direkt dem (zuständigen) Gerichtsvollzieher, ohne Einschaltung der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, zugeleitet werden.
