Bürgerservice Justiz
Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 32101
Telefax: 0911 / 3211291
Sprechzeiten
Mo – Mi,
Fr: 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr
Do: 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Sprechzeit.
Ab sofort sind Terminvereinbarungen für
genehmigte Akteneinsichten und Ausschlagungen für ein auswärtiges Gericht nur
noch über www.justiztermin.bayern.de
möglich.
Ein Termin muss nicht persönlich von Ihnen online gebucht werden. Gerne können Verwandte/ Bekannte einen Termin für Sie vereinbaren. Bitte bringen Sie die Terminbestätigung ausgedruckt zum Termin mit.
Der Bürgerservice des Amtsgerichts Nürnberg steht Ihnen als Bürger/in als zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen, die im Justizgebäude Flaschenhofstraße 35 zu erledigen sind zur Verfügung.
Im Bürgerservice Justiz bearbeiten Rechtspfleger und Servicekräfte mündlich vorgebrachte rechtliche Anträge der Bürger aus den unten genannten Bereichen.
Vordrucke für die Antragstellung zur Erteilung von Registerauszügen sowie Grundbuchauszügen liegen im Eingangsbereich aus.
Aufgaben
- Aufnahme von mündlichen Anträgen in: Betreuungssachen, Nachlasssachen, allgemeinen Vollstreckungssachen, Grundbuchsachen
- Erteilung von Abschriften aus dem Handelsregister
- Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch
- Gewährung von Einsicht in das Handels- und Vereinsregister
- Einsicht in Zwangsversteigerungsgutachten
- Durchführung genehmigter Akteneinsichten
- Beurkundung der Erbschaftsausschlagungen für auswärtige Gerichte
- Abnahme freiwilliger eidesstattlicher Versicherungen
- Erteilung von Negativbescheinigungen in Insolvenzsachen
Sollte Ihr Anliegen nicht im Bürgerservice Justiz bearbeitet werden können, werden Sie an die zuständige Gerichtsabteilung weitergeleitet.
Das Amtsgericht ist nicht zu einer Rechtsberatung befugt. Der Besuch im Bürgerservice kann eine anwaltschaftliche Beratung nicht ersetzen!
Auch kann der Bürgerservice Justiz keine Beglaubigung von Urkunden und Unterschriften vornehmen.
Nähere Informationen und Formulare
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- Justiz Bayern
- Broschüren zu den einzelnen Rechtsgebieten