Menü

Amtsgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zivilverfahren

Amtsgericht Nürnberg
Zivil- und Mietabteilung
Wohnungseigentumsverfahren
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911 / 321 - 01
Telefax: 09621 / 96241 1228

Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Die Sitzungssäle der Zivilabteilung befinden sich im Justizgebäude Fürther Str. 110 im Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss sowie im 2. Obergeschoss/Westbau.

Die einzelnen Serviceeinheiten sind über die allgemeine Rufnummer 0911 / 321 - 01 erreichbar.

Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Zuständigkeiten und Aufgaben

  • Die Zivil- und Mietabteilung des Amtsgerichts Nürnberg ist zuständig zur Entscheidung zivilrechtlicher Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,-EUR. Dies sind beispielsweise Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, Gesellschaften oder Firmen wegen Rechten und Pflichten aus Kauf-, Werk-, Miet-, Dienst-, Versicherungs- oder sonstigen Verträgen. Hierzu gehören auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen oder Nachbarstreitigkeiten.
  • Spezielle Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung bestehen für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern von Wohnraum sowie in Wohnungseigentumssachen, wobei hier keine Streitwertbegrenzungen bestehen.
  • Güterichterverfahren

Allgemeine Zahlungsklage/ Fluggastrechte-Klage im Online-Verfahren

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erprobt das neue zivilgerichtliche Online-Verfahren. Bürgerinnen und Bürger können eine digitale Zahlungsklage für Geldforderungen von bis zu 10.000 Euro im Online-Verfahren erstellen. Nach der Beantwortung einiger Fragen und der Beschreibung Ihres Falls erhalten Sie eine fertig formulierte Klage. Über den Dienst „Mein Justizpostfach“ können Sie diese digital einreichen.

Zudem wird ein Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich der Fluggastrechte zur Verfügung gestellt. Informationen dazu, wie Sie Geld bei Flugproblemen (Verspätung, Annullierung oder Nicht-Beförderung) einfordern können finden Sie hier. Mit dem Vorab-Check finden Sie in rund 10 Minuten heraus, ob in Ihrem Fall möglicherweise ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung infrage kommt und wie hoch diese ausfallen könnte. Sie haben im Anschluss die Möglichkeit, online eine Klage zu erstellen und einzureichen.

Neuer Online-Service für Prozesskostenhilfe

Auf der Website „Justiz-Services“ können Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.

Weitere Informationen zur Beantragung von Prozesskostenhilfe finden Sie hier

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht