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Landgericht Amberg

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Portal > Gerichte > LG > Amberg > Verfahren > Strafverfahren - Letzte Änderung: 24.11.2009


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Strafverfahren

Sachliche Zuständigkeit in Strafverfahren

Das Landgericht Amberg ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren seines Bezirks zuständig:

Strafkammern, Jugendkammern und Strafvollstreckungskammer

Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Berufsrichtern besetzt sind. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken immer auch zwei Schöffen, d.h. ehrenamtliche Laienrichter, mit. Je nach Art des Verfahrens entscheiden die Kammern in den einzelnen Verfahren mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern.

Zuständigkeiten der einzelnen Kammern

Erreichbarkeit der Kammern

Bei Fragen zu anhängigen Verfahren empfiehlt es sich, zunächst mit der Geschäftsstelle der Kammern Kontakt aufzunehmen. Diese ist im Regelfall Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar:


1. Straf-, 2. Straf- und Strafvollstreckungskammer

Zimmer 1.09, 1.10
Telefon: 09621/370-137, -210, -138, -139, -130, -141
Telefax: 09621/370-176

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