Zivilverfahren
1. Zuständigkeit
Das Landgericht Ingolstadt ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren zuständig:
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erstinstanzielle bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem 5000 € übersteigenden Streitwert (wichtigste Ausnahme: Wohnraummietverhältnisse, für die allein die Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben ist) sowie alle Rechtsstreitigkeiten wegen Amtshaftungsansprüchen
Seit 01. 01. 2010 wird das richterliche Fachwissen in Spezialkammern gebündelt bei Streitigkeiten
- aus Bank- und Finanzgeschäften ( 4. Zivilkammer)
- aus Bau- und Architektenverträgen ( 5. Zivilkammer)
- aus der Berufstätigkeit der Rechts-und Patentanwälte, Notare, Steuerberater ( 1. Zivilkammer)
- aus Versicherungsverhältnissen ( 3. Zivilkammer)
- über Ansprüche aus Heilbehandlungen ( 3. Zivilkammer)
- Handelssachen (z.B. Streitigkeiten unter Kaufleuten, Klagen aus Schecks und Wechseln, Klagen zur Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb) mit einem 5000 € übersteigenden Streitwert
- Berufungen gegen Urteile der Zivilrichter der Amtsgerichte Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg/Donau
- Beschwerdeverfahren in Zivilsachen sowie in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs-, Betreuungs-, Vormundschafts- und Kostenangelegenheiten)
2. Organisatorisches
Für die Bearbeitung dieser Zivilverfahren sind beim Landgericht Ingolstadt fünf Zivilkammern und eine Kammer für Handelssachen eingerichtet.
Bei Fragen empfiehlt es sich, zunächst mit den jeweiligen Mitarbeitern der Geschäftsstellen innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten Kontakt aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass beim Landgericht Ingolstadt gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Die Öffnungszeiten können Sie der Startseite entnehmen. Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung sinnvoll. Die jeweilige Kammer, die Ihr Verfahren bearbeitet, ergibt sich aus der ersten Ziffer des Aktenzeichens.
3. Gerichtsnahe Mediation – Projekt Güterichter – eine alternative Form der Streitbeilegung
Das Landgericht Ingolstadt bietet ab dem 1. September 2008 als alternative Form der Konfliktlösung ein sogenanntes Güterichterverfahren (gerichtsnahe Mediation) an, das durch hierfür besonders geschulte Richter / innen durchgeführt wird.
Seit der Einführung im Jahr 2008 ist die Mediation am Ingolstädter Landgericht in 41 Fällen
angewandt worden und hat in 26 Fällen zum Erfolg geführt. Dies bedeutet, dass die Parteien
gemeinsam mit einem speziell ausgebildeten Güterichter und ihren Anwälten eine Lösung für
ihren Rechtsstreit erarbeitet haben. Prozessdauer und – kosten wurden so deutlich verringert.
Die drei Güterichter Heike Linz-Höhne, Elisabeth Osiander und Jürgen Häuslschmid lösen im
Gespräch, außerhalb des streitigen Verfahrens, in einem angenehm ausgestatteten Raum, am runden Tisch und mit großem Engagement, Konflikte aus unterschiedlichen Lebensbereichen.
Streitigkeiten aus Näheverhältnissen wie Erbschaftsangelegenheiten sind, ebenso wie
Bauprozesse, geeignet, um in der Mediation zur Zufriedenheit beider Parteien geregelt zu
werden.
Die Erfolgsquote von zwei Dritteln spricht für das Verfahren und die Qualität der
Güterichter. Nach knapp 2 Jahren können wir sagen: Gerichtsinterne Mediation ist ein kleines Erfolgsmodell.
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Broschüre zum Herunterladen - Gerichtsnahe Mediation
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Mediation am Landgericht Ingolstadt - Vortrag Fr. RiLG Linz-Höhne
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Wirtschaftsmediation - Chancen und Ansprüche - Vortrag Hr. Assessor Volker Schlehe, Mediationszentrum der IHK München und Oberbayern
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Erfahrungen mit der Mediation aus Anwalts sicht - Vortrag Hr. RA Felix Siebert, Ingolstadt
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Hier erreichen Sie die zuständigen Stellen:
1. Zivilkammer
Telefon: 0841/312 231, Telefax: 0841/312 435
2. Zivilkammer
Telefon: 0841/312 231, Telefax: 0841/312 435
oder 0841/312 236
3. Zivilkammer
Telefon: 0841/312 434
oder 0841/312 487
oder 0841/312 424, Telefax: 0841/312 435
4. Zivilkammer
Telefon: 0841/312 431
oder 0841/312 432
oder 0841/312 420, Telefax: 0841/312 407
5. Zivilkammer
Telefon: 0841/312 389
oder 0841/312 274, Telefax: 0841/312 407
Kammer für Handelssachen
Telefon: 0841/312 236, Telefax: 0841/312 435
