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Portal > Gerichte > OLG > Bamberg > Presse > Aktuell - Stand: 25.05.2012


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Zur Zeit liegen keine Pressemitteilungen vor.

Neujahrsempfang 2012 von Justiz, Notariat und Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg

Er hat sich mittlerweile als feste Größe im nordbayerischen Veranstaltungskalender etabliert: Der traditionelle Neujahrsempfang von Justiz, Notariat und Rechts-anwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg, der am 27. Januar 2012 in der Aula der Universität Bamberg stattfand. Über 300 Gäste aus Rechtspflege, Politik und Verwaltung sowie weiteren gesellschaftlichen Institutionen konnte der Vizepräsident der Landesnotarkammer Bayern Dr. Jens Eue stellvertretend für die weiteren Gastgeber, den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Peter Werndl, den Generalstaatsanwalt in Bamberg Clemens Lückemann und den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Bamberg Dr. Lothar Schwarz, willkommen heißen.

Auch zahlreiche Parlamentarier aus Europaparlament und Bayerischem Landtag waren der Einladung gefolgt, und so konnte sich Generalstaatsanwalt Lückemann für seinen Festvortrag zum Thema „Gesetzgebung – eine Kunst…“ der ungeteilten Aufmerksamkeit des fachkundigen Auditoriums sicher sein. Zunächst jedoch widmete er Worte des Gedenkens dem kürzlich in Dachau ermordeten Staatsanwalt Tilman Turck, von dem die bayerische Justiz am Montag im Rahmen einer bewegenden Trauerfeier mit rund tausend Teilnehmern, darunter die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk, Abschied genommen hatte. Zugleich begrüßte Lückemann die beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an den bayerischen Gerichten.

Man müsse darauf reagieren, dass es immer mehr Menschen in der Gesellschaft gebe, die nicht mehr bereit seien, staatliche Entscheidungen zu akzeptieren, und die auf jede vermeintliche Beschränkung ihrer Rechte unangemessen und teilweise völlig unkontrolliert reagierten.

Mit dem eigentlichen Thema seiner Ansprache wandte sich Lückemann der Frage zu, ob Gesetzgebung tatsächlich eine Kunst oder nicht vielmehr ein Handwerk ist, bei dem schlicht bestimmte Regeln zu beachten sind. Und hier setzte die Kritik des Generalstaatsanwalts an, der zahlreiche Regelverstöße des Gesetzgebers konstatierte: Dem Erlass überflüssiger Gesetze stehe das Unterbleiben dringend gebotener gesetzlicher Regelungen gegenüber. Eine inhaltlich mangelhafte Ausgestaltung führe in immer kürzer werdenden Zeitabständen zum Erlass eines oder gar mehrerer „Reparaturgesetze“. Und als besonders ärgerlich sei das „Draufsatteln“ auf wirkliche oder vermeintliche europarechtliche Vorgaben zu beklagen.

Nahezu alle Kritikpunkte sieht Lückemann in einem kürzlich in Kraft getretenen Bundesgesetz verwirklicht, das für überlange Gerichts- und Ermittlungsverfahren eine Entschädigung vorsieht: Systemwidrig, unverständlich, widersprüchlich, praxis-fremd – das sind nur einige der Attribute, mit denen er einzelne Passagen dieses Gesetzes versieht, das zudem beim Bürger völlig falsche Vorstellungen von den Erfolgsaussichten einer Entschädigungsklage auslöse.

Und doch kam Lückemann nicht umhin, den Gesetzgeber zu verteidigen: Gesetze seien das Produkt politischer Meinungsbildungsprozesse, und diese folgten in einer parlamentarischen Demokratie und einer pluralistischen Gesellschaft eben nicht handwerklichen Regeln einer wissenschaftlichen Gesetzgebungslehre. Dem zufolge sei Gesetzgebung also doch eine Kunst, nämlich die Kunst, zum richtigen Zeitpunkt zu mehrheitsfähigen politischen Entscheidungen zu kommen – vielleicht nicht optimal, aber geeignet, die Lösung der Probleme von Staat und Gesellschaft voranzubringen, so das versöhnliche Fazit des Generalstaatsanwalts.