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Amtsgericht Lichtenfels

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren, Urkunden sowie Kostbarkeiten (Art. 9 BayHintG).

Die wichtigsten Gründe für eine Hinterlegung

  • Hinterlegung zum Zwecke der Sicherheitsleistung (zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung oder zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils),
  • Hinterlegung einer Kaution (z.B. zur Außervollzugsetzung von Haftbefehlen)
  • Hinterlegung aufgrund von Gläubigersicherheit gemäß § 372 BGB (Zweifel an der Person des Empfangsberechtigten)
  • Hinterlegung bei Uneinigkeit zwischen mehreren Berechtigten.

Erreichbarkeit

Zimmer 22

Telefon: 09571 / 9553-150

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Verfahrensübersicht