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Amtsgericht Lichtenfels

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Das Amtsgericht Lichtenfels - Nachlassgericht - ist bei Nachlassverfahren zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Lichtenfels hatte.

Die Aufgaben bestehen insbesondere in

  • Hinterlegung von Testamenten
  • Ermittlung und Feststellung von Erben
  • Entgegennahme und Beurkundung der Ausschlagung einer Erbschaft
  • Erteilung von Erbscheinen oder Europäischen Nachlasszeugnissen
  • Maßnahmen zur Nachlasssicherung

Zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören nicht:

  • Auskünfte und Beratung zur Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Auskünfte zur Erbschaftssteuer
  • Beratung zur Gestaltung von letztwilligen Verfügungen

Hinweise zur Ausschlagung einer Erbschaft

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann nur binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall und Berufungsgrund erfolgen. Bei Berufung des Erben aufgrund einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe der Verfügung durch das Nachlassgericht.

Die Ausschlagungserklärung selbst erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht oder dem Wohnsitzgericht. Hierzu vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Weiter ist die Einreichung einer durch den Notar beglaubigten Erklärung möglich. 

Erreichbarkeit

Zimmer 3

Telefon:
09571 / 9553-121
09571 / 9553-122

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht