Menü

Amtsgericht Schwabach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 09122 / 1807-0
Telefax: 09122 / 1807-199


Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.


E-Mail: poststelle@ag-sc.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.



Anschriften:
Amtsgericht Schwabach
Weißenburger Straße 8
91126 Schwabach (Hausanschrift)

Postfach 1140
91124 Schwabach (Postanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Behindertengerechte Auffahrrampe sowie ein Aufzug sind vorhanden.

Die Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude sind sehr eingeschränkt.
Rollstuhlfahrer und schwer Gehbehinderte, mit dem blauen Parkausweis und dem Merkzeichen a G, können von der Schranke am Gerichtsparkplatz aus auch per Handy unter der Rufnummer 09122 / 18070 die Pforte anrufen und sich die Schranke öffnen lassen. Ein Behindertenparkplatz ist rechts ausgewiesen.

Großparkplätze finden Sie in 5 Minuten Gehentfernung am Bahnhof und in der Angerstraße.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Öffnungs- und Sprechzeiten

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr


Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Rechtssuchende sind gehalten, grundsätzlich zunächst telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Sofern Ihr Anliegen nicht auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die  elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender
bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

De-Mailadresse: http://ag-schwabach@egvp.de-mail.de

Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter

https://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/

abrufbar.