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Lg-muencheni

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtsbezirk

Das Landgericht München I liegt im Oberlandesgerichtsbezirk München:

Der Bezirk des Landgerichts München I umfasst

Nachbarbezirke

Für die umliegenden Landkreise sind das

Sonderzuständigkeiten

In bestimmten Rechtsgebieten ist das Landgericht München I für ganz

zuständig (z.B. in Sortenschutzstreitigkeiten und für Entschädigungssachen),
in anderen für den gesamten Bezirk des

(z.B. Berufungs- und Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen, Streitigkeiten auf den Gebieten des Umwandlungs-, Aktien-, Kartell-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- Marken- und Urheberrechts etc.; sowie im Strafrecht bei bestimmten Staatsschutzdelikten).

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Gerichtsverfassungsgesetz (§ 74a, § 72) und der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz.

Interne Geschäftsverteilung

Die zuständige Kammer innerhalb des Gerichts wird vom Präsidium, einem Selbstverwaltungsorgan der Richter, jährlich im Voraus bestimmt.

Hier finden Sie den internen Geschäftsverteilungsplan.