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Staatsanwaltschaft Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Wie und wo erstatte ich Strafanzeige?

Wegen eines Ihnen bekannt gewordenen strafrechtlich relevanten Sachverhalts können Sie Strafanzeige bei der jeweils örtlich zuständigen Polizei, Staatsanwaltschaft oder bei Steuerdelikten beim Finanzamt schriftlich oder mündlich erstatten.

Schriftliche Strafanzeige

Eine solche Anzeige sollte das tatsächliche Geschehen (Ort/Datum/Zeit/Ablauf), die daran Beteiligten und eine Schilderung enthalten, wie Sie Kenntnis von dem Geschehen erlangt haben. Vorhandene schriftliche Beweismittel sollten in Kopie oder auch im Original beigefügt, etwaige Zeugen – soweit möglich – mit ladungsfähiger Anschrift benannt werden.

Mündliche Strafanzeige zu Protokoll

Der für Sie einfachste Weg ist die Erstattung der Strafanzeige bei der Polizei. Denn in diesem Fall werden Sie in der Regel sofort als Zeuge vernommen, die Polizei führt die notwendigen Ermittlungen durch und legt der Staatsanwaltschaft die Anzeige vor.

Es steht Ihnen grundsätzlich auch frei,  bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Rechtsantragsstelle eines Amtsgerichts mündlich eine Anzeige protokollieren zu lassen. Dieser eher aufwändigere Weg bewirkt aber keine Beschleunigung des Verfahrens, weil in der Regel die Akten zur Durchführung von Ermittlungen ohnehin an die Polizei übersandt werden. 

Strafanzeige per E-Mail/DE-Mail

Sollten Sie eine Strafanzeige elektronisch erstatten wollen, haben Sie die Möglichkeit, diese sicher und formwirksam per DE-Mail zu übermitteln. Die zentrale DE-Mail-Adresse der Staatsanwaltschaft Landshut lautet: sta-landshut@egvp.de-mail.de  

Eine Anzeigenerstattung mit normaler E-Mail ist zwar nicht ausgeschlossen, empfiehlt sich aber nicht, da dieser Übertragungsweg nicht ausreichend sicher ist. So werden mitunter E-Mails von den Schutzsystemen des Justiznetzes blockiert, erreichen also den Empfänger nicht. Auch können aus Gründen der Datensicherheit manche Anhänge von E-Mails nicht geöffnet werden. Zu den so genannten sicheren Übermittlungswegen, über die im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs elektronische Dokumente ohne Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur formwirksam an die Justiz übermittelt werden können, zählt dabei auch der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt. 

Strafantrag 

Bitte beachten Sie jedoch, dass  bei Straftaten, deren Verfolgung einen form- und fristgerechten Strafantrag voraussetzt (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung usw.),  dieser bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Tat gestellt werden muss. Der Schriftform genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann gemäß Art.  3a Abs. 3 Nr.2 BayVwVfG durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt werden. Eine einfache E-Mail erfüllt dieses Formerfordernis nicht.

Allgemeine Hinweise

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz obliegt den Vertretern der rechtsberatenden Berufe, insbesondere den Rechtsanwälten die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten. Allgemein gilt im Zusammenhang mit Strafanzeigen: Die Staatsanwaltschaft darf rechtsberatend nicht tätig werden. Sie können sich jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über eine Strafanzeige beraten lassen. Dies kann vor allem bei sehr komplizierten Sachverhalten sinnvoll sein , insbesondere wenn es Ihnen auch um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche geht. Es hätte für Sie gegebenenfalls auch den Vorteil, die Anzeige nicht selbst präzise ausformulieren zu müssen. Freilich erhalten Sie anwaltliche Hilfe in der Regel nicht kostenlos. Liegen die Voraussetzungen für den Anschluss als Nebenkläger vor (§ 395 StPO) kann gegebenenfalls eine Kostenerstattung erfolgen.