Amtsgericht Bamberg
Hinweis:
Die angegebene E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Hierfür sind ausschließlich die für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gegebenen Möglichkeiten zu verwenden.
Erklärungen per einfacher E-Mail sind mangels entsprechender Sicherheit nicht rechtswirksam möglich.
Grundbuchamt
Persönlicher Publikumsverkehr im Grundbuchamt ist Montag mit Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.
Um vorherige telefonische Terminsvereinbarung unter Telefon 0951/833-2034 oder -2042 wird gebeten.
Registergericht
Der Publikumsverkehr für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger kann nur nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.
Schriftliche Anträge können jederzeit gestellt werden.
Beachten Sie dabei bitte, dass in Grundbuchsachen eine Antragstellung per E-Mail nicht zulässig ist.
Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.