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Amtsgericht Amberg

Amtsgericht Amberg

Grundbuchamt

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg (Hausanschrift)

Telefon: 09621 / 604 - 0

Zuständigkeiten und Aufgaben

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.


Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch.

Wie und wann erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

  • Persönliche Vorsprache unter Vorlage eines Ausweises
  • Anforderung schriftlich oder per Telefax unter Darlegung Ihrer Berechtigung (bitte geben Sie hierbei nach Möglichkeit Gemarkung, Blattstelle und Flurnummer des jeweiligen Grundstücks an)
  • Telefonische Bestellungen sind leider nicht möglich
  • Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten für Auskünfte und Kopien aus Grundakten wird um schriftliche Antragstellung oder telefonische Terminvereinbarung gebeten

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

  • Als Eigentümer können Sie sich einen Grundbuchausdruck Ihres Grundbuchblattes erstellen lassen. Darin finden Sie den Beschrieb des Objekts (Flurnummer, Lage, Größe), die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen
  • Wenn Sie nicht Eigentümer sind, ist das Bestehen eines berechtigten Interesses erforderlich und nachzuweisen
  • Berechtigtes Interesse ist z.B. gegeben, wenn Ihnen ein am Grundstück eingetragenes Recht (Grundschuld, Nießbrauch, Dienstbarkeit etc.) zusteht oder Sie in sonstiger Weise Ansprüche gegen den Eigentümer haben und diese durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen darlegen können
  • In allen anderen Fällen benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers
  • Kein berechtigtes Interesse haben z.B. Kauf- oder Mietinteressenten, die durch Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen
  • Ein Grundbuchausdruck kostet als amtlicher Ausdruck 20 EUR und als einfacher Ausdruck 10 EUR
  • Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll

Verfahrensübersicht