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Amtsgericht Amberg

Amtsgericht Amberg

Nachlassverfahren

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg (Hausanschrift)

Postfach: 1162
92201 Amberg (Postanschrift)

Telefon: 09621 / 604 - 412, - 413, - 418 bis - 420

Zur Beurkundung und Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich!


Bitte beachten Sie:

Eine fernmündliche Auskunft erfolgt im Regelfall nicht.

Eine vorherige telefonische Terminabsprache mit dem Nachlassgericht ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.

Zuständigkeit des Nachlassgerichtes

  • Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
  • Feststellung und Ermittlung von Erben
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge)
  • Erteilung von Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Entgegennahme von Erklärungen, die nach den gesetzlichen Vorschriften dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben sind (z.B. Erbschaftsausschlagung)
  • Sicherungsmaßnahmen bis zur Ermittlung von Erben, insbesondere Nachlasspflegschaften



Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für die

  • rechtliche Beratung der Beteiligten
  • Beratung über inhaltliche Gestaltung von Testamenten
  • Beratung über laufende Fristen im Falle einer Erbausschlagung
  • Kündigung und Auflösung von Wohnungen
  • Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Auszahlung und Durchsetzung von Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen
  • Auskünfte zur Erbschaftssteuer
Beurkundung von Erbausschlagungen

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten, bringen Sie bitte mit:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • das Anschreiben des Nachlassgerichtes aus dem hervorgeht, dass Sie zum Erben berufen sind (soweit vorhanden)
  • Angaben zum Verstorbenen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz sowie Sterbeort)
  • Anschrift und Geburtsdaten von Personen, die ansonsten als Erben in Betracht kommen könnten (Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, etc.)

Wenn Sie nicht (nur) für sich ausschlagen möchten, sondern (auch) für Ihre minderjährigen Kinder, beachten Sie bitte, dass bei gemeinschaftlicher elterlicher Sorge beide Elternteile ausschlagen müssen.


Um längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.


Die Erbausschlagung kann auch vor einem Notar erklärt werden. Die Beurkundungsgebühr entspricht der des Gerichts, darüber hinaus können Auslagen und Steuern hinzukommen.

weitere Informationen:

Verfahrensübersicht