Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale



Auf einen Blick
-
Das Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale ist trotz Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus für den Publikumsverkehr erreichbar. Von unangemeldeten persönlichen Vorsprachen sollte trotzdem abgesehen werden. Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Weg erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten. Schriftliche Anträge können im Eingang des Amtsgerichts Bad Neustadt abgegeben werden. Es finden strenge Eingangskontrollen statt, welche auch zur Zurückweisung von Besuchern führen können. Detaillierte Hinweise finden sich weiter unten auf der Website.
-
Wichtiger Hinweis
Zum Schutz der Beschäftigten, Besucherinnen und Besucher hält die Bayerische Justiz in den Justizgebäuden bayernweit an der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot zu anderen Personen fest, so dass der Zutritt zu den Gerichtsgebäuden bis auf weiteres nur mit einer FFP2-Maske oder einer medizinischen OP-Maske möglich ist.
- Kontakt
- Öffnungs- und Sprechzeiten
- Aufgaben
-
Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Auf dieser Homepage finden Sie unter anderem viele nützliche Informationen über juristische Probleme, die Ihnen im Alltag begegnen können, wichtige Formulare und hilfreiche Broschüren. Des Weiteren finden Sie dort auch Links zu anderen Gerichten und Behörden in Bayern.
-
Internetseite des Bundesministeriums der Jusitz und für Verbraucherschutz
Publikationen, Formulare, Statistiken und vieles mehr. In diesem Bereich finden Sie die vielfältigen Serviceangebote des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Hinweise zum Justizbetrieb während der Coronakrise
Das Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale ist weiterhin für den Publikumsverkehr erreichbar, zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie ist es aber wichtig, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten.
- Das Amtsgerichtsgebäude soll grundsätzlich nur bei dringenden Anliegen, wie etwa die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, aufgesucht werden. Ladungen muss Folge geleistet werden. Es wird empfohlen, die Ladung bei sich zu führen, um sie vorzeigen zu können.
-
Im Eingangsbereich werden alle gebeten, sich die Hände zu desinfizieren.
-
Im Gebäude ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
-
Aufzüge sollen immer nur von einer Person benutzt werden. Sie sind vor allen Dingen Personen vorbehalten, die darauf zwingend angewiesen sind.
-
Beim Betreten der Gebäude, auf den Verkehrsflächen (Flure, Lichthöfe, Toiletten usw.) und beim Betreten von Sitzungssälen und Diensträumen ist eine FFP2-Maske oder eine medizinische OP-Maske als Mund-Nasen-Schutz zu tragen, welche Sie grundsätzlich selbst mitbringen müssen. Reine Mund-Nasen-Bedeckungen beispielsweise aus Stoff reichen nicht aus. Dienstzimmer können nur nach vorheriger Aufforderung durch die Bediensteten betreten werden.
-
Hinweisschilder weisen auf die einzuhaltenden Regeln hin.
-
In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Auch die Anordnung, eine Maske abzunehmen liegt in der Entscheidungskompetenz der Richter.
- Im Sitzungssaal werden von den Vorsitzenden Anordnungen getroffen, um den Mindestabstand einzuhalten. Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.
- Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch vorzutragen. Soweit keine Prozesshandlungen im Raum stehen, für die besondere Formvorschriften nach den jeweiligen Prozessordnungen gelten, kann für die Kontaktaufnahme auch E-Mail genutzt werden.
- Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort wird die Zahl der Zuschauer so beschränkt, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird. Im eigenen Interesse sollten Sie auch hier soweit möglich einen Abstand zu anderen Personen einhalten (Stühle freilassen). Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.
-
Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die Richter und Rechtspfleger in Ausübung ihrer Unabhängigkeit. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall. Bitte informieren Sie sich in Zweifelsfällen telefonisch.
Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist äußerst dynamisch, so dass sich auch kurzfristig Veränderungen ergeben können.
Soweit nur die männliche Form verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit. Sie bezieht sich zugleich auf Personen jeglichen Geschlechts..