Verfahrensübersicht
Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.
- Beratungshilfe
- Betreuungsverfahren
- Familienverfahren
- Grundbuchamt
- Güterichterverfahren
- Hinterlegungsstelle
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragstelle
- Straf- und Bußgeldverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsvollstreckung
Hinweise zum Zahlungsverkehr und Bankverbindungen
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Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der jeweilige Gerichtsort und das gerichtliche Aktenzeichen im Verwendungszweck der Überweisung angegeben werden. Es kann auch die Zahlungsaufforderung durch das jeweilige Gericht abgewartet werden, aus der sich dann eine Rechnungsnummer zur Angabe in der Überweisung entnehmen lässt.
Hingewiesen wird auch noch auf die Möglichkeiten der- Teilnahme am Lastschriftverfahren und der
- Zahlung mit EC-Karte (nur an Amtsgerichten am Sitz eines Landgerichts).
Es gilt die Verordnung über den Zahlungsverkehr mit
Gerichten und Justizbehörden (Gerichtszahlungsverordnung - GerZahlV) vom 12.
September 2017 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17/2017).Hinweis:
Anfragen wegen der Berechnung von Kosten richten Sie bitte auf keinen Fall an die Landesjustizkasse Bamberg, sondern ausschließlich an das Gericht. -
Bayern LB München
Für die Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen:
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Für die Einzahlung von Geldstrafen:
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Für sonstige Zahlungen, z.B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung, Eigengelder von Gefangenen:
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXXAls Zahlungsempfänger ist stets die Landesjustizkasse Bamberg anzugeben.
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Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulassig.
Schecks z.B. für Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.
Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzliche vorgesehene Zahlungen wie z.B. § 69 Abs. 2 ZVG (Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungssachen).
Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für die folgenden Verfahren ist ein anderes Gericht zuständig. Bitte folgen Sie dem Link bei der Verfahrensbezeichnung.
- Zuständig für Handelsregister ist das Amtsgericht Schweinfurt
- Zuständig für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Schweinfurt
- Zuständig für Partnerschaftsregister ist das Amtsgericht Schweinfurt
- Zuständig für Vereinsregister ist das Amtsgericht Schweinfurt
- Zuständig für Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht Schweinfurt
Zentralisierte Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)
Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht – Startseite - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht – Startseite - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)
Justiz-Auktion - Die Internetversteigerung der Justiz in Deutschland
Auf der Internetseite können Gegenstände ersteigert werden, die beschlagnahmt, gepfändet, eingezogen oder ausgesondert worden sind.
Die Bedienung und Handhabung ist einfach:
- Registrierung
- Eingabe von Benutzername und Passwort
- Bieten auf die gewünschten Artikel.
Bieten kann grundsätzlich jeder. Jeder Bürger kann alle Gegenstände seiner Wahl über die Auktionsplattform ersteigern.
Bei den Verkäufern handelt es sich jedoch ausschließlich um die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsorganen.
Wichtige Informationen über das Auktionshaus der Justiz