Amtsgericht Dillingen a.d. Donau

Auf einen Blick

Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Ab Montag, den 18.05.2020, wird der reguläre Dienstbetrieb am Amtsgericht Dillingen wieder aufgenommen.
Zutritt ins Gerichtsgebäude wird nur nach telefonischer Voranmeldung und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln bei Tragen einer FFP2-Maske gewährt.
Selbstauskunft
Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist eine Selbstauskunft zu COVID-19 auszufüllen. Diese können Sie gerne vorab selbst ausfüllen und ausgedruckt mitbringen.