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Amtsgericht Freising

Amtsgericht Freising

Güterichterverfahren

Seit 1. August 2013 besteht an allen bayerischen Zivil- und Familiengerichten die Möglichkeit, in geeigneten Fällen die Parteien an eine Güterichterin oder einen Güterichter zu verweisen.

Das Güterichterverfahren soll im Interesse der Parteien und ihrer Bevollmächtigten zu einer schnelleren, interessengerechten und Rechtsfrieden schaffenden Lösung führen und die Gerichte von langwierigen Prozessen entlasten.

Güterichter sind nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen, verhelfen aber den Parteien in der Güteverhandlung zu einer eigenverantworteten Lösung ihres Konflikts. 

Sie setzen dabei moderne Methoden der Konfliktbeilegung, insbesondere auch die Mediation ein.

Darüber hinaus können sie auf Wunsch der Parteien einen Prozessvergleich protokollieren.

Das Güterichterverfahren erfolgt auf freiwilliger Basis. Eignet sich das Verfahren für eine interessenorientierte Konfliktbewältigung nicht, gibt der Güterichter das Verfahren zur weiteren Bearbeitung an den für die Entscheidung zuständigen Richter zurück. Das Gleiche gilt, wenn ein Prozessbeteiligter nicht freiwillig an einer solchen Güteverhandlung teilnimmt oder sich die Parteien innerhalb eines oder mehrerer solcher Termine nicht einigen.


Weitere Informationen zum Güterichterverfahren finden Sie hier:

http://www.justiz.bayern.de/service/gueterichter/

Broschüre Güterichterverfahren