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Amtsgericht Freising

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Güterichterverfahren

Das Güterichterverfahren soll im Interesse der Parteien und ihrer Bevollmächtigten zu einer schnelleren, interessengerechten und Rechtsfrieden schaffenden Lösung führen und die Gerichte von langwierigen Prozessen entlasten.

Das Güterichterverfahren erfolgt auf freiwilliger Basis. Eignet sich das Verfahren für eine interessenorientierte Konfliktbewältigung nicht, gibt der Güterichter das Verfahren zur weiteren Bearbeitung an den für die Entscheidung zuständigen Richter zurück. Das Gleiche gilt, wenn ein Prozessbeteiligter nicht freiwillig an einer solchen Güteverhandlung teilnimmt oder sich die Parteien innerhalb eines oder mehrerer solcher Termine nicht einigen.

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren finden Sie hier:
http://www.justiz.bayern.de/service/gueterichter/