Betreuungsverfahren
Das Betreuungsgericht befasst sich mit der Betreuung von Personen. Neben der tatsächlichen Pflege einer pflegebedürftigen Person muss auch ihre Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden. Dies geschieht mittels einer förmlichen Betreuung.
Voraussetzungen:
Eine volljährige Person leidet an einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen Behinderung und ist dauerhaft nicht in der Lage ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Außerdem existieren keine anderen Hilfemöglichkeiten wie eine Vollmacht.
Formulare
- Onlineformular Betreuungsanregung
- Formular zur Anregung einer Betreuung
- Hinweis zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens
- Formblatt Ärztliches Zeugnis
- Merkblatt-Betroffene
- Antrag Aufwendungsersatz Pauschale
- Merkblatt Aufwandsentschädigung
- Formblatt Vermögensangaben
- Vermögensverzeichnis
- Abrechnung Einnahmenausgaben
- Abrechnungsformular Rechnungslegung
- Jahresbericht
- Schlussbericht
Erreichbarkeit
Zi. 27, Gebäude Bahnhofstraße 15
Telefon: +49(0)8551 / 970221
Telefax: +499621/962413877