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Beratungshilfe

Was ist Beratungshilfe?

Bei Beratungshilfe handelt es sich um eine Sozialleistung für Bürger, die die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht. Maßgeblich für eine Gewährung ist das Beratungshilfegesetz. 

Grundsätzliche Voraussetzungen sind:

  • Sie verfügen nicht über genügend Einkommen oder Vermögen, so dass im Falle eines Gerichtsverfahrens Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt werden könnte. (hier erfolgt jeweils eine Berechnung für den Einzelfall)

  • Sie selbst haben bereits erfolglos versucht das rechtliche Problem zu lösen

  • andere Hilfen, wie z.B. die Beratung beim Jugendamt (bei Kindesunterhalt, Umgang, elterlicher Sorge) oder der  Schuldnerberatung (z.B. wg. Verbraucherinsolvenzverfahren) haben bereits stattgefunden und haben nicht zum Erfolg geführt
  • es ist noch kein Gerichtsverfahren anhängig
Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Unterlagen zum rechtlichen Problem (z.B. Schriftverkehr, Bescheide, etc.)
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltszettel, Jobcenter-Bescheid, Rentenbescheid etc.)
  • Mietvertrag
  • lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Unterlagen zu Vermögenswerten (z.B. Rückkaufswert Lebensversicherung, Stand Bausparvertrag, Sparkonten)

Bitte beachten Sie, dass eine Entscheidung über ihren Antrag ohne die notwendigen Unterlagen im Regelfall nicht erfolgen kann.

Beantragung von Beratungshilfe

Sie können den Antrag schriftlich einreichen oder persönlich stellen.

Für die persönliche Antragstellung können Sie montags bis freitags von 08.00 – 11.30 Uhr ohne Termin beim Bürgerservice Justiz am Amtsgericht Fürth vorbeikommen.

Antragsformular