Amtsgericht Haßfurt
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Hinweise wegen des „Coronavirus“ SARS-CoV-2
Das Amtsgericht Haßfurt ist durch Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus für Publikumsverkehr nur eingeschränkt erreichbar. Von unangemeldeten persönlichen Vorsprachen sollte abgesehen werden. Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten. Schriftliche Anträge können an der Pforte des Amtsgerichts Haßfurt abgegeben werden. Es finden strenge Eingangskontrollen statt, welche auch zur Zurückweisung von Besuchern führen können. Bei Betreten von Dienstgebäuden der Justiz ist eine Selbstauskunft zu COVID-19 auszufüllen.
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Selbstauskunft Stand 08.01.2021
Hier können Sie sich die Selbstauskunft zu COVID-19 ausdrucken und für Ihren Besuch des Amtsgerichts Haßfurt vorab ausfüllen.
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Wichtiger Hinweis
Der Zutritt zum Gebäude ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gestattet!
Auf einen Blick
Die Bankverbindung sowie Zahlungsinformationen entnehmen Sie bitte der Rubrik "Info & Service: Behördeninformationen".