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Amtsgericht Haßfurt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Hofheimer Straße 1
97437 Haßfurt

Telefon: 09521 / 9442-0
Telefax: 09521 / 9442-5100
E-Mail: poststelle@ag-has.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Die elektronische Kommunikation mit der Justiz ist gesetzlich nur auf bestimmten Übermittlungswegen zugelassen. Eine Übersendung von Unterlagen per E-Mail ist nicht möglich, da die einfache E-Mail die Anforderungen der Justiz an die Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung und der Identifizierung des Kommunikationspartners nicht erfüllt.

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link: 

www.ejustice.bayern.de 


Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:


- mittels De-Mailadresse, wenn eine sichere Anmeldung mit Absenderbestätigung vorliegt, an:

ag-hassfurt@egvp.de-mail.de


- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente mit BayernID    

Ausgewählte Behörden und Einrichtungen - Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge - BayernPortal (freistaat.bayern)


- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs.


Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter

https://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/

abrufbar.


Öffnungs- und Sprechzeiten

Beachten Sie die aktuellen Hinweise auf der Startseite.

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:15 bis 15:15 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Die Rechtsantragstelle ist täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.


Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch
nehmen. 

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.