Menü

Amtsgericht Hersbruck

Amtsgericht Hersbruck

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




Amtsgericht Hersbruck

Sauer, DirAG Behördenleitung poststelle@ag-heb.bayern.de

Hinweis

Das Gericht verlangt keine Bargeldübergaben.

Zahlungsaufforderungen, welche Übergaben von Bargeld oder sonstiger Wertgegenstände vor dem Gerichtsgebäude verlangen, sind Betrugsstraftaten!

Aktuelle Maßnahmen anlässlich der Corona Pandemie

Bei Betreten des Gebäudes und auf den Verkehrs- und Begegnungs-flächen besteht derzeit keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mehr.

Es wird empfohlen, sich an den im Eingangsbereich aufgestellten Hygienespendern die Hände zu desinfizieren und im Gebäude zwischen allen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechter-haltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der/die Vorsitzende.

Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, ihre Anliegen möglichst schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu beantragen.

Auf einen Blick