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Amtsgericht Hersbruck

Amtsgericht Hersbruck

Amtsgericht Hersbruck

Sauer, DirAG Behördenleitung poststelle@ag-heb.bayern.de

Achtung Hinweis betreffend kostenpflichtige Dienste "Grunduchamt" !

Hinweis: Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige
Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen.
Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter
nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich
höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der
Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig
von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen.
Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten
Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.

Anträge

Beratungshilfe

Auf der Website „Justiz-Services“  

können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen.

Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen

mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.

 Mit einem „Vorab Checkˮ

können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.

 Weitere Informationen zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie "hier"


"Antrag" auf Beratungshilfe
Vollstreckungsauftrag
"Antrag" Vollstreckungsauftrag
Prozesskostenhilfe
"Antrag" Prozesskostenhilfe
Anregung zur Bestellung eines Betreuers
"Antrag" Anregung zur Bestellung eines Betreuers
Antrag auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung
"Antrag" auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung
Werthinterlegungsantrag
"Antrag"  Werthinterlegung
Geldhinterlegungsantrag
"Antrag" Geldhinterlegung

Auf einen Blick

Hinweis

Das Gericht verlangt keine Bargeldübergaben.

Zahlungsaufforderungen, welche Übergaben von Bargeld oder sonstiger Wertgegenstände vor dem Gerichtsgebäude verlangen, sind Betrugsstraftaten!