Amtsgericht Hersbruck
Achtung Hinweis betreffend kostenpflichtige Dienste "Grunduchamt" !
Hinweis: Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige
Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen.
Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter
nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich
höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der
Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig
von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen.
Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten
Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.
Anträge
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Auf der Website „Justiz-Services“
können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen.
Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen
mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
Mit einem „Vorab Checkˮ
können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Weitere Informationen zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie "hier"
"Antrag" auf Beratungshilfe - "Antrag" Vollstreckungsauftrag
- "Antrag" Prozesskostenhilfe
- "Antrag" Anregung zur Bestellung eines Betreuers
- "Antrag" auf Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung
- "Antrag" Werthinterlegung
- "Antrag" Geldhinterlegung
Anträge Grundbuchamt
Auf einen Blick
- Kontakt
- Öffnungs- und Sprechzeiten
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Aufgaben
Das Amtsgericht Hersbruck ist auf mehrere Gebäude verteilt. Welche Verfahren in welchem Gebäude bearbeitet werden, erfahren Sie hier.
Hinweis
Das Gericht verlangt keine Bargeldübergaben.
Zahlungsaufforderungen, welche Übergaben von Bargeld oder sonstiger Wertgegenstände vor dem Gerichtsgebäude verlangen, sind Betrugsstraftaten!