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Amtsgericht Ingolstadt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Güterichterverfahren

Für geeignete Verfahren wird ein Güterichterverfahren angeboten.

Das Güterichterverfahren soll  im Interesse der Parteien und ihrer Bevollmächtigten zu einer schnelleren, interessengerechten und Rechtsfrieden schaffenden Lösung führen und die Gerichte von langwierigen Prozessen entlasten. Das Projekt soll zur Optimierung der Erledigungen beitragen. Da dem Streitrichter als Schlichter zeitliche Grenzen gesetzt sind, soll mit dem Güterichterverfahren ein Weg geschaffen werden, Schlichtungsverfahren den hierfür ausgebildeten Richtern als kammerexternen Güterichtern zu einer Güteverhandlung entsprechend § 278 Abs. 5 ZPO (Güterichterverfahren) zu übertragen.

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren finden Sie hier:  http://www.justiz.bayern.de/service/gueterichter/
Für geeignete Verfahren wird ein Güterichterverfahren angeboten.