Amtsgericht Kaufbeuren
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Warnhinweis zu betrügerischen SMS
Aktuell werden SMS angeblich im Namen eines Gerichts mit einer Rückrufaufforderung versandt. Sollten Sie eine solche SMS erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Es werden von keiner Justizbehörde SMS versandt.
WARNHINWEIS zu gefälschten Zahlungsaufforderungen!
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.
Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg verwiesen.
Im Zweifelsfall ist mit dem zuständigen Amtsgericht oder der Landesjustizkasse Kontakt aufzunehmen.
Aktueller Hinweis zur Großen Baumaßnahme:
Die Generalsanierung des Gebäudes Ganghoferstraße 9 im Bauabschnitt II ist nunmehr abgeschlossen und das Gebäude wurde zum 15.04.2024 in Betrieb genommen. Der mit Bauabschnitt I neu errichtete Zwischenbau zwischen den denkmalgeschützten Gebäuden Ganghoferstraße 9 und 11 sowie das generalsanierte Gebäude Ganghoferstraße 11 sind bereits seit 07.06.2022 in Betrieb.
Das Amtsgericht Kaufbeuren war während der Baumaßnahmen an den Gebäuden Ganghoferstraße 9 und 11 auf drei Standorte in der Heinzelmannstraße 14, der Ganghoferstraße 12 und der Ganghoferstraße 11 verteilt. Im Zeitraum vom 15.04.2024 bis 19.04.2024 erfolgte der vollständige Umzug der Mitarbeiter in den zusammenhängenden Gebäudekomplex der Ganghoferstraße 9-11.
Es handelt sich hierbei um einen historischen Umzug. Erstmals seit der Auflösung der Zweigstelle in Füssen ist das Amtsgericht Kaufbeuren nunmehr vollständig in einem einheitlichen Gebäudekomplex untergebracht, welcher im Eigentum des Freistaates Bayern steht.
Ferner finden derzeit Restarbeiten im Bereich der Außenanlagen statt.
Bis zur endgültigen Fertigstellung der Maßnahmen im Außenbereich können Parkplätze für Besucher nur in sehr eingeschränktem Umfang bereitgestellt werden. Es wird deshalb gebeten, dies bei der Anreise zu Terminen zu berücksichtigen und ggf. auf die Parkmöglichkeiten in den umliegenden Parkhäusern auszuweichen.Für die mit der Baumaßnahme verbundenen Unannehmlichkeiten wird um Verständnis gebeten.
Elektronischer Rechtsverkehr:
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente beim Amtsgericht Kaufbeuren
- mittels De-Mail an ag-kaufbeuren@egvp.de-mail.de
Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/.
- Antrag auf Teilungsversteigerung
- Antrag auf Betreuungsanregung
- Antrag auf Zeugen-/ Sachverständigenentschädigung
- Antrag auf einen Grundbuchauszug
Hinweise im Rahmen der Covid-19-Pandemie
Derzeit bestehen grundsätzlich keine pandemiebedingten Einschränkungen des Gerichtsbetriebs.
Während der Dauer von Gerichtsverhandlungen kann jedoch der jeweilige Gerichtsvorsitzende in richterlicher Unabhängigkeit bestimmen, ob im Sitzungssaal weitergehende Schutzmaßnahmen (wie etwa das Tragen von Schutzmasken) angeordnet werden.