Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckungsabteilung (Mobiliarvollstreckung) ist im Hauptgebäude Ganghoferstraße 11 untergebracht.
Die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie richterlichen Durchsuchungsanordnungen unterliegt einem Vordruckzwang. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (https://www.bmjv.de/DE/service/formulare/form_zwangsvollstreckung/form_zwangsvollstreckung_node.html).
Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/
> Zuständigkeit:
Das Amtsgericht Kaufbeuren ist zuständig für Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Schuldner mit (Wohn-)Sitz im Landkreis Ostallgäu und in der Stadt Kaufbeuren, z.B. für
· Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
· Gewährung von Vollstreckungs-/Räumungsschutz
· Entscheidungen über Widersprüche gegen die Eintragungsanordnung
· Erlass von Durchsuchungsanordnungen
· Erlass von Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft
· Entscheidungen über Einwendungen gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung
· Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung
· Gewährung von Prozesskostenhilfe in Zwangsvollstreckungsverfahren
> Kontakt:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonnummer: 08341/801-308 oder -309 oder -301
Telefax: +49 9621 9624 15261
E-Mail: poststelle.vollstreckung@ag-kf.bayern.de
> Zentrales Vollstreckungsgericht Hof:
Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof ist seit 2013 zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für den Freistaat Bayern. (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/zentrales-vollstreckungsgericht/index.php)
> Weitere Hinweise: