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Amtsgericht Kaufbeuren

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckungsabteilung (Mobiliarvollstreckung) ist im Hauptgebäude Ganghoferstraße 11 untergebracht.

Die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie richterlichen Durchsuchungsanordnungen unterliegt einem Vordruckzwang. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (https://www.bmjv.de/DE/service/formulare/form_zwangsvollstreckung/form_zwangsvollstreckung_node.html).

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV/

 

> Zuständigkeit:

Das Amtsgericht Kaufbeuren ist zuständig für Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Schuldner mit (Wohn-)Sitz im Landkreis Ostallgäu und in der Stadt Kaufbeuren, z.B. für

·         Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)

·         Gewährung von Vollstreckungs-/Räumungsschutz

·         Entscheidungen über Widersprüche gegen die Eintragungsanordnung

·         Erlass von Durchsuchungsanordnungen

·         Erlass von Haftbefehlen in Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft

·         Entscheidungen über Einwendungen gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung

·         Festsetzung der Kosten der Zwangsvollstreckung

·         Gewährung von Prozesskostenhilfe in Zwangsvollstreckungsverfahren

 

> Kontakt:

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonnummer: 08341/801-308 oder -309 oder -301

Telefax: +49 9621 9624 15261

E-Mail: poststelle.vollstreckung@ag-kf.bayern.de

 

> Zentrales Vollstreckungsgericht Hof:

Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Hof ist seit 2013 zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für den Freistaat Bayern. (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/zentrales-vollstreckungsgericht/index.php)


> Weitere Hinweise: