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Amtsgericht Kempten

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Bitte beachten Sie, dass für das Präsentat des Grundbuchamts folgende Parteizeiten gelten: 

Dienstags, Mittwochs und Freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Während der öffentlichen Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet. Die Sitzungssäle sind im Gerichtsgebäude ausgeschildert und auch für Rollstuhlfahrer ohne Probleme zu erreichen.

Näheres erfahren Sie durch untenstehenden Link:
Leistungsübersicht des Amtsgerichts Kempten im Bayerischen Behördenwegweiser

Grundsteuer

Die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung erhalten Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.


Grundbuchauszüge

Für die Erteilung von Grundbuchauszügen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser kann gerne per E-Mail (Poststelle.GBA@ag-ke.bayern.de) eingereicht werden. 

Für die Erteilung vor Ort vereinbaren Sie bitte telefonisch vorab einen Termin beim Grundbuchamt. 

Achtung: 
Im Internet werden Dienstleistungen privater Unternehmen für die Einholung von Grundbuchausdrucken angeboten.
Diese Unternehmen holen sich die Auszüge nur beim Grundbuchamt ein, leiten sie Ihnen weiter und verlangen dafür nicht unerhebliche Zusatzkosten. 
Es wird deshalb empfohlen, Auszüge nur direkt beim zuständigen Grundbuchamt zu beantragen.

Verfahrensübersicht