Registersachen
Grundsätzlich sind die Sachbearbeiter/innen des Gerichts zu den auf der Eingangsseite genannten Sprechzeiten erreichbar. In Eil - oder Notfällen sind die Mitarbeiter/innen auch außerhalb der Sprechzeiten erreichbar. Terminabsprachen mit den Sachbearbeitern sind jederzeit möglich.
Während der öffentlichen Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet. Die Sitzungssäle sind im Gerichtsgebäude ausgeschildert und auch für Rollstuhlfahrer ohne Probleme zu erreichen.
Näheres erfahren Sie durch untenstehenden Link:
Leistungsübersicht des Amtsgerichts Kempten im Bayerischen Behördenwegweiser
Das Registergericht befindet sich im Justizgebäude Residenzplatz 4 – 6, 87435 Kempten (Allgäu).
Das Registergericht ist für die nachfolgend aufgeführten Eintragungen
zuständig:
- Handelsregister
- Einzelkaufleute (e.K.)
- Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
- Juristische Personen
- Kapitalgesellschaften
(AG, GmbH, KGaA)
- Partnerschaftsregister
- Partnerschaftsgesellschaften
- Genossenschaftsregister
- Genossenschaften
(eG)
- Vereinsregister
- Vereine
(e.V.)
Aktuelle Hinweise
- Achtung! Es werden vermehrt gefälschte Kostenrechnungen versandt! Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
- Ab dem 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister) kostenfrei möglich unter www.handelsregister.de.
- Zum 31.08.2022 ist das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) ausgelaufen. Damit kann von den Erleichterungen, die z.B. für Vereine im Artikel 2 § 5 COVMG geregelt waren, nicht mehr Gebrauch gemacht werden.
Einsicht in Register und Dokumente sowie Erteilung von Registerauszügen
Die Recherche nach einer Firma oder einem Verein kann kostenlos über das zentrale Länderportal www.handelsregister.de vorgenommen werden.
Kostenloser Zugang besteht ab dem 01.08.2022 (Inkrafttreten des DiRUG) zu allen Registerinhalten (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister) sowie den elektronisch verfügbaren Dokumenten.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der Startseite des Gemeinsamen Registerportals der Länder.
Diese Dienste sind “Rund um die Uhr“ online abrufbar.
Zum Vereinsregister eingereichte Unterlagen sind nicht elektronisch abrufbar; diese sind beim Registergericht in Papierform vorhanden.
Weiter besteht die Möglichkeit der
- Gewährung einer persönlichen Einsicht direkt beim Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Registergericht – Residenzplatz 4 – 6 in Kempten (1. OG Zimmer Nr. 102) während der Sprechzeiten.
- Erteilung von Ausdrucken aus den Registern (ein entsprechendes Formblatt ist weiter unten zu finden) bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der per Post oder per Telefax (0831 203-145) oder per E-Mail (poststelle.registergericht@ag-ke.bayern.de) einzureichen ist. Hierfür werden jedoch Gebühren erhoben.
Wichtig:
Sonstige Dokumente (z.B. Gesellschafterlisten, Hauptversammlungsprotokolle, Aufsichtsratslisten), Anmeldungen, Anträge sowie Rechtsmittel können nicht per E-Mail eingereicht werden. Diesbezüglich muss die Einreichung gem. § 12 Abs. 2 HGB ausschließlich über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Registergerichts erfolgen.
Die E-Mail-Adresse eröffnet insofern keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Telefonische Auskünfte aus den Registern und den eingereichten Unterlagen sind gesetzlich nicht vorgesehen und können nicht erteilt werden.
Hinweis zu Kostenrechnungen
Achtung!
Informationen zu "Angeboten/Rechnungen" privater Wirtschaftsverlage u.a.
Prüfen Sie Rechnungen/Angebote, welche sich auf
Eintragungen in unseren Registern beziehen äußerst sorgfältig, denn
diese stammen vielfach von privaten Wirtschaftsverlagen.
Die Rechnungen der privaten Anbieter für ein Adress- oder Gewerbeverzeichnis
sind den amtlichen Rechnungen nachempfunden und werden unmittelbar nach der
Veröffentlichung im Bundesanzeiger übersandt. Es handelt sich dabei um
privatrechtliche Vertragsangebote, die mit dem gerichtlichen Verfahren nichts
zu tun haben!
Die Kostenrechnungen des Gerichts werden ausschließlich von der
Landesjustizkasse Bamberg übersandt und zwar etwa zwei bis drei Wochen nach der
erfolgten Veröffentlichung der jeweiligen Eintragungen. Auch wird den Eintragungsmitteilungen
an die Firmen bei allen Eintragungen im Handelsregister ein entsprechendes
Hinweisblatt beigefügt.
Aktueller Hinweis!
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass auch durch Betrüger auch
Kostenrechnungen erstellt werden, welche angeblich von der Landesjustizkasse
Bamberg kommen, jedoch mit einer falschen Kontoverbindung versehen sind.
Die Kostenrechnungen des Gerichts werden ausschließlich von
der Landesjustizkasse Bamberg übersandt und zwar etwa zwei bis drei Wochen nach
der erfolgten Veröffentlichung der jeweiligen Eintragung.
Deren korrekte Kontoverbindung lautet:
Bayerische Landesbank
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite des elektronischen Bundesanzeigers.
Transparenzregister
Das Transparenzregister wurde 2017 als Folge der 4. Geldwäscherichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2015/849) geschaffen. Hierin werden u.a. Gesellschaften (HRA, HRB) und rechtsfähige Vereine aufgenommen.
Für die Führung des Transparenzregisters erhebt der Bundesanzeiger Verlag in seiner Funktion als registerführende Stelle eine jährliche Grundgebühr.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Bundesanzeiger Verlag unter Tel. 0800 / 1234340 oder per E-Mail an gebuehr@transparenzregister.de
Das Registergericht kann Ihnen diesbezüglich keine Auskünfte erteilen!
Handelsregister
Pflicht zur Anmeldung der
Geschäftsanschrift
Mit dem Inkrafttreten des MoMiG zum 1. November 2008 ist die inländische
Geschäftsanschrift bei Firmen, die im Handelsregister unter Abteilung A und B
(das sind: Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften sowie
Kapitalgesellschaften) eingetragen sind, im Handelsregister zu verlautbaren und
deshalb ausdrücklich anzumelden. Ebenso ist jede Änderung der inländischen
Geschäftsanschrift über einen Notar zur Eintragung anzumelden.
Vereinsregister
Vordrucke und Hinweise für Anmeldungen zum Vereinsregister
Weitere Informationen zum Vereinsrecht
Informationen in Bezug auf Vereine können auch der Broschüre "Vereinsrecht - Rund um den eingetragenen Verein (e.V.)", herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, entnommen werden: