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Amtsgericht Kitzingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Amtsgericht Kitzingen

Ingrid Johann Behördenleitung Telefon: 09321 / 7006-0 E-Mail: poststelle@ag-kt.bayern.de

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Hinweise zum Justizbetrieb während der Coronakrise

Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist es wichtig, auch im Justizgebäude Hygieneregeln einzuhalten und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. Das bedeutet:


  1. Das Justizgebäude soll grundsätzlich nur bei dringenden Anliegen, wie etwa für die Teilnahme an Gerichtsverfahren, aufgesucht werden. Ladungen muss Folge geleistet werden. Es wird empfohlen, die Ladung bei sich zu führen, um sie vorzeigen zu können.
  2. Bei Verdacht auf eine mögliche Infektion muss der Zutritt zum Gebäude grundsätzlich verweigert werden. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
  3. Im Eingangsbereich werden alle gebeten, sich die Hände zu desinfizieren.
  4. Im Gebäude ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  5. Aufzüge sollen immer nur von einer Person benutzt werden. Sie sind vor allen Dingen Personen vorbehalten, die darauf zwingend angewiesen sind.
  6. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens und des aktuellen Rechtsrahmens entfallen mit Wirkung vom 26.05.2022 die landesweit geltenden verpflichtenden Schutzmaßnahmen weitgehend.
    Empfohlen wird nach wie vor die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln und ein umsichtiges Vorgehen angesichts des fortbestehenden Infektionsrisikos. So kann beispielsweise das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen, z.B. bei Nichteinhaltung des gebotenen Mindestabstands, auf freiwilliger Basis weiterhin sinnvoll sein. Angezeigt ist es ebenso, bei coronatypischen Krankheitssymptomen oder gar positivem Testergebnis weiterhin nicht an Präsenzterminen teilzunehmen. Bitte informieren Sie zeitnah die in der Ladung angegebene Abteilung.
  7. Im Bereich der Sitzungssäle bleibt es zudem dabei, dass dort die jeweiligen Vorsitzenden über ggf. notwendige Schutzvorkehrungen in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden. Außerdem kann es auch künftig nötig sein, in Einzelfällen Schutzmaßnahmen für bestimmte Personen (z.B. besonders vulnerable Menschen) oder bestimmte Bereiche vorzusehen. Darüber ist aber jeweils vor Ort zu entscheiden.
  8. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch vorzutragen.


Außerdem können Sie aktuelle Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum Umgang der bayerischen Justiz mit Corona hier finden.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bei Ihnen.