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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle ist bei der Aufnahme bestimmter Anträge, wie Klagen, Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz etc. behilflich. Hier haben die Bürger*innen die Möglichkeit, sich in rechtlichen Angelegenheiten allgemein zu informieren.

Die Rechtsantragstelle steht jedermann - unabhängig von den Einkommensverhältnissen - offen. Ausgenommen sind u.a. Anträge, für die Anwaltszwang besteht.
Anträge, die bei den Landgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten einzureichen sind, nimmt die Rechtsantragstelle nicht auf.

Die Rechtsantragstelle gibt Ihnen Hilfe für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens (z.B. Klageverfahren, Mahnverfahren usw.).

Auskünfte über die Erfolgsaussichten von Klagen oder sonstige rechtliche Beratungen sind dem Amtsgericht allerdings nicht erlaubt. Bitte wenden Sie sich hier an einen Rechtsanwalt.

Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung irgendwie für das gerichtliche Verfahren von Bedeutung sein können. Besonders wichtig sind gerichtliche Aktenzeichen, frühere Entscheidungen, Gerichtsprotokolle.
Sinnvoll kann es auch sein, dass Sie Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen und Vermögen mitbringen (z.B für einen etwaigen Prozesskostenhilfeantrag).

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 bis 11:30 Uhr

Erreichbarkeit:
Telefon: 0871 / 84-1263

Hinweis:
Eine persönliche Antragstellung ist nach telefonischer Terminvereinbarung nur am Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr möglich.

Es wird grundsätzlich gebeten, den Antrag auf Beratungshilfe schriftlich zu stellen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit hierfür telefonisch einen Termin mit der Rechtsantragstelle zu vereinbaren. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt grundsätzlich im Büroweg.

Abweichende Termine können in Ausnahmefällen telefonisch vereinbart werden.


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