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Amtsgericht Lindau

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe kann für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werden.

Die Erteilung von Beratungshilfescheinen zur kostengünstigen Beratung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt richtet sich an Bürger mit geringem Einkommen.

Voraussetzung für die Erteilung eines Beratungshilfescheins ist die Stellung eines Antrags mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Formblatt und die Beachtung der vorgegebenen Vermögensschongrenze sowie der Einkommensverhältnisse.

Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Ist ein Rechtsuchender nicht in der Lage, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, kann er beantragen, dass ihm Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.

Er hat seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Einzelnen darzulegen und für Einnahmen und Ausgaben Belege vorzulegen.

Antragsformular
Antragsformulare - Justizportal des Bundes und der Länder

Merkblätter

Verfahrensübersicht