Gerichtsvollzieher

Die Gerichtsvollzieher führen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines Schuldners durch, sie sind für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung/Vermögensauskunft zuständig und übernehmen auch Aufgaben im Zustellungswesen.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit arbeiten sie vom Gericht unabhängig und erledigen ihre Aufträge nach eigenem Ermessen.
Sie unterliegen der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts.
Zur Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen und sonstiger für die Gerichtsvollzieher bestimmter Eingänge ist beim Amtsgericht Traunstein eine Gerichtsvollzieherverteilungsstelle eingerichtet. Aufträge werden jedoch auch von den zuständigen Gerichtsvollziehern direkt entgegengenommen.
Welcher Gerichtsvollzieher ist örtlich zuständig?
Zur Feststellung, welcher Gerichtsvollzieher örtlich zuständig ist, können Sie die Gerichtsvollzieherdatenbank nutzen.
Geben Sie dort die Postleitzahl oder den Namen des Ortes ein, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz oder seinen Firmensitz hat und klicken Sie auf den blauen Haken. Es erscheint sodann das vollständige Straßenverzeichnis. Wählen Sie nun die Straße aus und bestätigen diese im blauen Feld. Es erscheint sodann der zuständige Gerichtsvollzieher.
Gerichtsvollzeiherverteilerstelle:
Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle befindet sich im Amtsgericht Mühldorf a. Inn.
Telefon:
08631 6106 106
Telefax:
08631 6106 300