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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtsvollzieher

Die Gerichtsvollzieher sind zuständig zur Vollstreckung aus sog. Vollstreckungstiteln (§§ 724, 725 ZPO, dies sind u.a. Vollstreckungsbescheide oder vollstreckbare Ausfertigungen von Gerichtsurteilen, Vergleichen oder Notarurkunden, vgl. hierzu §§ 704, 794 ZPO) und für Zustellungen im Parteibetrieb, § 192 ZPO.

Der Gerichtsvollzieher wird nur aufgrund eines entsprechenden Auftrages des Gläubigers tätig. Der Auftrag mit den Vollstreckungsunterlagen kann der Gerichtsvollzieherverteilerstelle, die sich im Amtsgerichtsgebäude befindet, oder direkt dem Gerichtsvollzieher übersandt werden.

Die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnort des Schuldners. Welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist, kann der Adressdatenbank entnommen werden.

Für Vollstreckungsaufträge gilt Formularzwang. Einen Link zum entsprechenden Vordruck finden Sie unter "weitere Informationen".

Beim AG Neustadt a.d. Aisch sind fogende Gerichtsvollzieher tätig:


Hauptgerichtsvollzieher
Lechner
Telefon: 09161 / 62505
Leonhard-Bankel-Platz 3
91413 Neustadt/Aisch


Hauptgerichtsvollzieher
Pfeiffer
Telefon: 09161 / 60644
Bamberger Str. 25
91413 Neustadt/Aisch


Hauptgerichtsvollzieher
Wachter
Telefon: 0171/4942222
Bamberger Str. 25
91413 Neustadt/Aisch


Obergerichtsvollzieherin
Schmitt
Telefon: 09161 / 882733
Bamberger Str. 25
91413 Neustadt/Aisch