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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2/2022 vom 01.06.2022

Berufung im "Maishäckslerverfahren".

Der Verteidiger des Angeklagten M. und die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Neustadt a. d. Aisch vom 19. Mai 2022 eingelegt.

Das Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch hat den Angeklagten Paul M. am 19. Mai 2022 u. a. wegen Sachbeschädigung in drei Fällen schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 16 Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, gefordert. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.

Gegen dieses Urteil haben der Verteidiger des Angeklagten und die Staatsanwaltschaft innerhalb der einwöchigen Frist Berufung eingelegt. Für das Berufungsverfahren ist das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig.
Bis zum Eingang der Akten dort wird es jedoch noch einige Wochen dauern, da zunächst das schriftliche Urteil abgesetzt werden muss.

Das Verfahren gegen den Bruder des Angeklagten wurde abgetrennt und wird am Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch fortgeführt.

Friedrich Weitner
Pressesprecher des Amtsgerichts Neustadt a. d. Aisch