Gerichtsvollzieher
Die jeweils zuständige Gerichtsvollzieherin/den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher können Sie suchen über die Gerichtsvollzieher-Datenbank.
Die Gerichtsvollzieher des Amtgerichts Nördlingen sind für die nachfolgenen Bezirke zuständig:
Obergerichtsvollzieherin
Höller
Löpsinger Str. 42, 86720 Nördlingen
Telefon: 09081 / 2 90 79 94 und 0163 / 7187880
Telefax: 03222 / 8350003
E-Mail: gv-hoeller@gmx.de
Sprechzeit:
Montag 09.30 - 11.00 Uhr
Mittwoch 09.30 - 11.00 Uhr
Obergerichtsvollzieher
Lierheimer
Löpsinger Str. 42, 86720 Nördlingen
Telefon (Festnetz): 09081 / 2907993
Telefon (mobil): 0157 / 51503171
Telefax: 09081 / 9027569
E-Mail: lierheimer@gvzentrale.de
Sprechzeit:
Dienstag 13.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 11.00 Uhr
Gerichtsvollzieherin
Reitsam
Löpsinger Str. 42, 86720 Nördlingen
Telefon: 09081 / 8 05 04 75
Telefax: 09081 / 8 05 04 77
E-Mail: gv.reitsam@gvpost.de
Sprechzeit:
Montag 09.00 Uhr - 10.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr - 10.00 Uhr
Hauptgerichtsvollzieherin
Steidl
Küsterfeldstraße 22, 86609 Donauwörth
Telefon: 0906 / 99 90 29 00
Telefax: 0906 / 99 90 29 01
E-Mail: gv.steidl@t-online.de
Sprechzeit:
Montag 09.30 Uhr - 11.00 Uhr
Mittwoch 09.30 Uhr - 11.00 Uhr
Obergerichtsvollzieher
Wolf
Küsterfeldstr. 22, 86609 Donauwörth
Telefon: 0906 / 99 90 97 24
Telefax: 0906 / 99 90 97 25
E-Mail: m.wolf_gvb@t-online.de
Sprechzeit:
Montag 11.30 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Hinweis: Soweit bei den einzelnen Städten und Gemeinden nichts anderes vermerkt ist, sind die dazugehörigen Stadt- bzw. Ortsteile und Gehöfte enthalten.
Postzustellungsaufträge
Die Erledigung von Postzustellungsaufträgen nach außerhalb des Amtsgerichtsbezirks liegenden Orten wird nach den Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Zustellungsempfängers zugewiesen:
- für die Buchstaben A mit H der Obergerichtsvollzieher Lierheimer
- für die Buchstaben I mit L der Obergerichtsvollzieherin Höller
- für die Buchstaben M mit P der Gerichtsvollzieherin Reitsam
- für die Buchstaben Q mit T der Hauptgerichtsvollzieherin Steidl
- für die Buchstaben U mit Z dem Obergerichtsvollzieher Wolf
Amtshandlungen in mehreren Gerichtsvollzieherbezirken
Für eine Amtshandlung, die eine Tätigkeit in mehreren Gerichtsvollzieherbezirken erfordert, ist der Gerichtsvollzieher zuständig, der für die erste Amtshandlung zuständig ist. Bei mehreren Schuldnern richtet sich die Zuständigkeit nach dem im Auftrag zuerst genannten Schuldner.
Wechsel- und Scheckproteste
Die Zuständigkeit zur Erhebung von Wechsel- und Scheckprotesten richtet sich nach § 33 Abs. 5 GVO.
Ansprüche nach der Justizbeitreibungsordnung
Die Gerichtsvollzieherinnen/Gerichtsvollzieher sind auch für die Erledigung von Aufträgen und die Beitreibung von Ansprüchen nach der Justizbeitreibungsordnung zuständig.
Besondere Zuständigkeitsregelung für zu bewirkende persönliche Zustellungen nach §§ 829, 845 ZPO:
Die Zuständigkeit für Drittschuldner, die Raiffeisen-Volksbank Donauwörth eG und die Sparkasse Donauwörth im Gerichtsvollzieherbezirk der Hauptgerichtsvollzieherin Steidl wird wie folgt geregelt:
Zuständigkeit monatlich abwechselnd, beginnend im Monat September 2022 mit OGV Wolf und darauffolgend im Oktober 2022 mit HGV’in Steidl.
Die Zuständigkeit für Drittschuldner, die Kreditinstitute in der Stadt Nördlingen, wird wie folgt geregelt:
Zuständigkeit im September 2022 OGV‘in Höller, im Oktober 2022 GV‘in Reitsam, im November 2022 OGV‘in Höller, im Dezember OGV Lierheimer und sodann ab Januar 2023 monatlich abwechselnd in der Reihenfolge GV’in Reitsam, OGV’in Höller, OGV Lierheimer.
Im Übrigen bleibt es bei der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksgerichtsvollziehers.
Vertretungsregelung
Die Gerichtsvollzieher vertreten sich wie folgt:
-
Vertreter der OGVin Höller ist OGV Lierheimer
zweiter Vertreter GVin Reitsam -
Vertreter des OGV Lierheimer ist GV'in Reitsam
zweiter Vertreter OGV'in Höller -
Vertreter der GVin Reitsam ist OGV'in Höller
zweiter Vertreter OGV Lierheimer
-
Vertreter der HGVin Steidl ist OGV Wolf
zweiter Vertreter GV'in Reitsam
-
Vertreter des OGV Wolf ist HGV'in Steidl
zweiter Vertreter GV'in Reitsam
Hinweis: Falls weitere Vertretungen erforderlich sein sollten, richtet sich die Zuständigkeit nach der alphabetischen Reihenfolge.
Erteilung eines Vollstreckungsauftrags
Der nachfolgend abrufbare Vordruck ist seit 01. April 2016 verpflichtend für die Erteilung von Vollstreckungsaufträgen an Gerichtsvollzieher zu verwenden. Er erleichtert dem Gläubiger die Erteilung sowie den Gerichtsvollziehern die Prüfung bzw. Durchführung von Vollstreckungsaufträgen.
Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und von Hand ausfüllen oder gleich am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.