Menü

Ag Obernburg A.gif

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




Amtsgericht Obernburg a. Main

Wir begrüßen Sie recht herzlich auf der Internetseite des Amtsgerichtes Obernburg.

Matthias Wienand Direktor des Amtsgerichts Telefon: 06022 / 628-0 E-Mail: poststelle@ag-obb.bayern.de

Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Mit Wirkung vom 26.05.2022 sind die landesweit geltenden verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend entfallen.

Es ist aber weiterhin auf die allgemein anerkannten Hygienemaßnahmen zu achten, insbesondere:

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter);
  • engeren Körperkontakt mit anderen Personen meiden;
  • Berührung des eigenen Gesichts mit ungewaschenen Händen vermeiden;
  • häufiges und ausgiebiges Händewaschen mit Seife und - soweit möglich - Nutzung der Desinfektionsmittel;
  • Benutzung von Einmaltaschentüchern zum Husten und Niesen bzw. Niesen und Husten in die Ellenbeuge;
  • häufiges und gründliches Lüften von geschlossenen Räumen.

Auch kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen, z.B. bei Nichteinhaltung des gebotenen Mindestabstands, auf freiwilliger Basis weiterhin sinnvoll sein. 

Im Bereich der Sitzungssäle bleibt es zudem dabei, dass dort die jeweiligen Vorsitzenden über ggf. notwendige Schutzvorkehrungen in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden, § 176 GVG.

Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder schriftlich Kontakt zu uns auf.

Die Rechtsantragstelle in Miltenberg ist bis auf Weiteres geschlossen. Anträge sind beim Amtsgericht Obernburg am Main, Römerstraße 80, 63785 Obernburg, zu stellen. Antragsformulare können bei der Zweigstelle in Miltenberg abgeholt werden.

Auf einen Blick