Amtsgericht Obernburg a. Main
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Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus
Mit Wirkung vom 26.05.2022 sind die landesweit geltenden verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend entfallen.
Es ist aber weiterhin auf die allgemein anerkannten Hygienemaßnahmen zu achten, insbesondere:
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter);
- engeren Körperkontakt mit anderen Personen meiden;
- Berührung des eigenen Gesichts mit ungewaschenen Händen vermeiden;
- häufiges und ausgiebiges Händewaschen mit Seife und - soweit möglich - Nutzung der Desinfektionsmittel;
- Benutzung von Einmaltaschentüchern zum Husten und Niesen bzw. Niesen und Husten in die Ellenbeuge;
- häufiges und gründliches Lüften von geschlossenen Räumen.
Auch kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen, z.B. bei Nichteinhaltung des gebotenen Mindestabstands, auf freiwilliger Basis weiterhin sinnvoll sein.
Im Bereich der Sitzungssäle bleibt es zudem dabei, dass dort die jeweiligen Vorsitzenden über ggf. notwendige Schutzvorkehrungen in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden, § 176 GVG.
Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder schriftlich Kontakt zu uns auf.
Die Rechtsantragstelle in Miltenberg ist bis auf Weiteres geschlossen. Anträge sind beim Amtsgericht Obernburg am Main, Römerstraße 80, 63785 Obernburg, zu stellen. Antragsformulare können bei der Zweigstelle in Miltenberg abgeholt werden.
Auf einen Blick
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Der Zugang zum Hauptgebäude des Amtsgerichts Obernburg (Römerstraße 80) sowie zum Nebengebäude (Lindenstraße 32) ist barrierefrei.
- Kontakt
- Öffnungs- und Sprechzeiten
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Aufgaben
Das Amtsgericht Obernburg ist auf mehrere Gebäude verteilt. Welche Verfahren in welchem Gebäude bearbeitet werden, erfahren Sie hier.